Guten Tag,
unser Wohngeldantrag wurde leider nach 8 Monaten Bearbeitungszeit, mit der Begründung angeforderte Unterlagen nicht nachgereicht zu haben, abgelehnt.
Vor ca. 6 Wochen wurden seitens des Sachbearbeiters zum Erstantrag noch fehlende Unterlagen von mir und meinem Lebenspartner mit Fristsetzung zum 31.07.2024 nachgefordert. Diese Unterlagen haben wir fristgerecht und persönlich (zu zweit) durch Einwurf in den Hausbriefkasten nachgereicht.
Nachweisen können wir den persönlichen Einwurf des Umschlages nur durch die Bestätigung des anwesenden Partners. Ein Satz Kopien der eingeworfenen Unterlagen nebst Anschreiben sind natürlich noch vorhanden.
Ist es sinnvoll einen Widerspruch einzulegen? Wie wahrscheinlich ist die Wiederaufnahme des Vorgangs? Müssen wir uns unverschuldet mit der endgültigen Ablehnung abfinden?
Vielen Dank für Eure Rückantworten.