Ja, ich fragte eher, ob bei Neuanmeldungen wirklich nur diese 290€ Kaltmiete gezahlt werden oder ob es Ermessensspielraum gibt
Beiträge von Catdog
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Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und 53, weiblich und lebe mit Sohn, er ist 19.
Ich habe aufgrund von Corona etc meine Kleine Firma verloren und bin seit einem guten Jahr im Leistungsbezug.
Habe dann mit viel Mühe und Kraft erreicht, dass ich Einstiegsgeld bekomme, um in kleinem Rahmen wieder selbstständig zu arbeiten.
Nun gibt es hier aber keine bezahlbare Gewerbefläche und mir wurde eine Wohnung in Mecklenburg Vorpommern angeboten, in der ich gleichzeitig auch arbeiten könnte.
Dort wäre die Miete allerdings quasi nicht angemessen.
Nach Telefonat heute mit dem Jobcenter vor Ort, konnte mir keiner helfen. Ich soll es einreichen, es wird dann berechnet.
Gibt es einen Spielraum für die Miete, weil ich dort auch arbeiten kann oder wie genau funktioniert die Berechnung.
Hier in Berlin wurde mir die Miete trotzdem bezahlt, da ich schon 12 Jahre hier wohne und eine psychische Erkrankung habe.
Ich habe schon diese klassischen Bürgergeld Rechner bemüht…..aber das ist alles komisch.
Laut Jobcenter dort darf die Miete für 2 Personen 290€ kalt betragen.
Vielleicht kann mir jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.
Würde die Chance so gerne nutzen
Lieben Dank im Voraus