Beiträge von Heidi

    Ich habe gerade gesehen , dass ich sogar bei Erstantrag mitgeteilt habe , dass ein Verfahren wegen Unterhalt läuft .

    Ich nehme an , der Jobcenter hat ihn angeschrieben , gehe davon aus , dass er , da er abgetaucht war ihn nicht erwischt haben .

    Ich habe das der Anwältin nun geschickt und warte ab .

    Ich danke dir so

    Bin so müde davon .

    Hätte er seinen Unterhalt bezahlt , wäre es nicht so entartet .

    Ich gebe auch gerne bescheid , wie es verlaufen ist .

    Liebe Grüße

    Doch , es läuft alles über einen Anwalt .

    Ich denke der Vergleich kann wohl dann so nicht eingegangen werden .

    Die Klage läuft seit 2019 und ich habe erst durch Erhalt von Krankengeld im August 2022 Leistungen beanspruchen müssen .

    Ab August diesen Jahres keine Leistungen mehr und die Klage läuft noch .

    Ich denke ich werde am Montag das Jobcenter informieren dass ein Vergleich im Raum steht .

    Es wäre ja in meinem eigenen Interesse wenn er die Rückstande August 2022 bis August 2024 selbst an das Jobcenter zählt .

    Nur was ist mit dem Betrag vor Juli 2022 , wird das auch eingefordert ?


    Ich möchte einfach dass das Verfahren , dass solange schon geht , da er kaum mitwirkt endlich beendet wird .

    Und natürlich ist es legitim , dass er sich absichern möchte .da stehe ich nicht im Wege .

    Das Gericht kennt meine Einkommen , die Anwältin auch .

    Danke für deine Antwort .

    Hallo ihr Lieben ,

    ich habe von August 2022 bis Juli 2024

    Aufstockung von Bürgergeld und teilweise 4 Monate volle Leistungen für mich und mein Kind erhalten .

    2020 würde eine Klage von meiner Seite aus über das Gericht eingeleitet ,zwecks Unterhalt des Kindes und Trennungsunterhalt .

    Nun soll ein Vergleich eingegangen werden wo der Kindesvater rückwirkend von 2018 bis Juli 2022 ( also i.d. Zieten ohne Leistungsbezug ) und dann weitere Rückzahlungen bis August 2024 bis Dezember 2024 an uns zu zahlen hat .( Da war Leistungsbezug )

    Auch soll er Trennungsunterhalt ab 2018 bis 2024 in Höhe von 10 000 Euro leisten , die er ab der Scheidung ( die steht am 20.09.2024) an rückwirkend mit 150 € mtl . abzahken kann .ein Entgegenkommen meiner Seite .

    Nun möchte er den rückwirkende Unterhalt erst dann bezahlen wenn ich vorlege , dass Ansprüche gegenüber der Arge nicht bei ihm eine gefordert werden .

    Da ich ab August 2024 aus dem Bürgergeld ausgestiegen bin , da ich Wohngeld berechtigt bin , stellt sich mir die Frage was die Arge sich zurück holt .

    Der Kindesunterhalt bis 2022 dürfte davon nicht berührt sein .

    Dass ich dann die Restzahlung der Arge angeben werde , damit sie prüft was und ob sie verrechnen darf ist für mich klar .

    Doch der Zufluss ist ja fiktiv .


    Kann mir jemand etwas aufklärendes schreiben , wie ich mich korrekt verhalten kann ?

    Oder wie das rechtlich sein wird .

    Danke und liebe Grüße