Beiträge von internix

    Hallo, ich habe schon woanders so viel recherchiert aber werde nicht schlau:

    Es muss doch genügend Fälle geben, in denen sich ein Paar trennt (vorher keine Bedarfsgemeinschaft) und der auszieh-willige Partner einfach keine Wohnung findet, also auch kein Bürgergeld beantragen kann.

    Konkret:

    Ich möchte dringend ausziehen und werde dadurch in meinem Lebensstandard leider so weit absinken, dass ich Bürgergeld beziehen kann/muss.

    Seit einem halben Jahr suche ich verzweifelt eine kleine Wohnung. Bleibe ich hier wohnen, wird eine BG unterstellt. Ich würde kein Geld von meinem Ex-Partner annehmen und er würde das auch nicht machen. Ich würde sogar auf einen Campingplatz ziehen aber mit Erstwohnsitz gibt es hier nur richtige Blockhäuser, also unbezahlbar.

    Gibt es denn keine Regelung für solche Fälle? Oder Gerichtsurteile? Vielleicht weiss jemand eine Antwort, die weiterhilft.

    Vielen Dank!