Nein es geht bei den Leuten nur ums Geld denn diese Behörden müssen "wirtschaftlich" arbeiten. egal was man darunter verstehen mag. Realistisch gesehen ist. Die Wirtschaftlichkeit gegeben wenn der BG- Empfänger in seiner alten Wohnung verbleibt und die Behörde die Kosten in voller Höhe übernimmt. Es gibt Fälle da werden die Empfänger genötigt einen Umzug zu machen weil die alte Wohnung für diese Behörde unangemessen ist, weshalb schon der Begriff Unangemessenheit dehnbar und für manche JC Auslegungssache ist. Dabei erfährt keiner Unterstützung. Sucht man sich eine neue Bleibe, ist man doch nicht mehr der mündige Bürger, denn als Leistungsempfänger ist man der Willkür der Sachbearbeiter ausgeliefert. Die entscheiden im Endeffekt ob mann umziehen darf oder nicht und warum man umzihen möchte. Freie Entscheidung nach dem Gesetz? Fehlanzeige.
Beiträge von Hageha
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Heißt im Endeffekt bleibts beim Vermieter und ich bin damit raus? Ich bin auf die 1K nicht angewiesen durch meinen Job, mir ists dann doch lieber wenns nächstes Jahr knapp wird dass ich die Betriebskostenabrechnung bezahlen kann und somit. Diese Behörde noch sparen kann. Weil sie ja " wirtschaftlich arbeite" . Schade dass man wegen solcher Regelungen als Aufstocker nochmals zur Kasse gebeten wird. Wer Energie spart muss zahlen. Selbst wenn das verbliebene Guthaben beim Vermieter bleibt oder wie in anderen Fällen als Mietausgleichszahlung vom Vermieter verrechnet wird um entstandene Mietrückstände zu begleichen. Hier sollte der Gesetzgeber mal genauer hinschauen und vielleicht eine Änderung vornehmen
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MIr wurde auch mal vom JC gesagt so eifach umziehen ist nicht. Dann wurde aber die alte Miete weiter an mich überwiesen und von mir aber in voller Höhe gezahlt. Der Grund warum ich umgezogen bin ist der dass über mir ein Elektrobrand war und wie sich im Nachhinein herausstellte ihr eigener Ehemann Elektriker Hausmeister usw. spielte sowie eine BK Abrechnung die ich bis heuer nicht bezahlt hab da sie selbst dem JC spanisch vorkam.
Ich bin dennoch umgezogen und hab 2022 einen Überprüfungsantrag gestellt nebst einen Widerspruch gegen den letzen Bescheid. Rechtlich hatte ich zu dem Zeitpunkt noch einen Job der mir den Umzug ohne Kosteninanspruchnahme des JC sowie Gelder wie Erstausstattung und Kaution erleichterte. Die Kaution hab ich selbst bezahlt.
Das JC war der Meinung, dass ich 135 € Mieteigenanteil selbst tragen muss. Danach kam die erste Mieterhöhung. Mit dem WBA wurde mir dann die volle Miete überwiesen. Der Überprüfungsantrag sowie der Widerspruch mit Androhung zur Klage, korrigierte die Fehler der Sachbearbeiter und ich bekam eine Nachzahlung. Bis heute streite ich mich mit dem JC über die Angemessenheit der Wohnung, hier gibt es keinen richtigen Mietspiegel und bei den anderen Kosten sind sie sich uneins. Aber sie haben im Endeffekt aktzepieren müssen dass ich aus einer schlechteren Wohnsituation ausgezogen bin und eine angemessene Wohnung gefunden habe die den " Vorgaben" des JC entspricht.
Meine Meinung dazu: In den Agenturen arbeiten manchmal Menschen, die nach 2Jahren Weiterbildung immer noch nicht begriffen haben dass die Menschen die um Hilfe bitten oder Hilfe benötigen nicht nur eine Nummer , eine Akte oder ein Fall sind, sondern Menschen die eigentlich eigene Entscheidungen treffen Können oder Menschen denen sie als Sachbearbeiter helfen müssten.
Das hab ich bisher nur 3 x erlebt dass in einer "Behörde" Menschliche Empathie herrscht.
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Moin, Mahlzeit oder wie ich saaach: Dach ooch
Bin neu hier
Hab heute meine BK- Abrechnung bekommen und war etwas verwundert. Denn es steht drin:
"Durch die Preisbremsen der Bundesregierung fallen die Heizkosten für 2023 viel geringer aus als erwartet. Dies führt im Ergebnis bei vielen Abrechnungen zu einem höherem Guthaben. Aufgrund des Wegfall der Preisbremsen ab 2024 steigen die Kosten vom Jahr 2023 zu 2024.
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Guthaben aus er Abrechnung 2023 auf ihrem Mieterkonto zu belassen, um so eine Nachzahlung für 2024 zu verhindern .... "
Ja da ist eine nette Summe aufgelaufen und nach Rücksprache mit meinem Vermieter bleibt das Guthaben zweckgebunden auf dem Mieterkonto. Geheizt wird mit Fernwärme und Warmwasser auch aus der Fernwärme.
Jetzt ist aber das Problem: Da ich als Aufstocker dennoch Bürgergeld beziehe, habe ich das Problem dass ich hier eine Rückforderung erhalten könnte. Steht meist laut Tante Google in einschlägigen Foren und Websites.
Miete wird von Anfang an von meinem Lohn bezahlt. Das Jobcenter überweist mir zwar die KdU. Könnte also theoretisch das Guthaben zurückfordern, obwohl es zweckgebunden für die nächste Betriebskostenabrechnung verwendet wird?
Die Abrechnung habe ich dem Jobcenter schon zugesendet. mit dem Vermerk, dass das Guthaben zweckgebunden verwendet wird. Leider finde ich aber keine Urteile der Sozialgerichte und des BSG. über zweckgebundene Guthaben bei Nebenkostenabrechnungen Darum bitte ich hier mal um etwas Aufklärung für nen alten Mann.