Hallo zusammen,
ich stelle mir aktuell die Frage ob eine Verzichtserklärung auf Bürgergeld sinnvoll für meinen Sohn wäre.
Folgende Thematik: Bis Mitte Juni 24 bezog mein Sohn (22 Jahre) ALG1 . Hiernach stellte er einen Antrag auf Bürgergeld . Im August hat er eine Arbeit aufgenommen, die aber zum 31.08. wieder seitens des Arbeitgebers gekündigt wurde. Parallel lief von meiner Seite eine Antragstellung bzgl. Kindergeld. Der KG-Antrag wurde zuerst abgelehnt, da mein Sohn aktuell keine Ausbildungsstelle sondern eine sozialversicherungspflichtige Stelle sucht (Die Suche nach einer Ausbildung ist u.a. eine Voraussetzung für die Bewilligung für über 18-jährige und unter 25-jährige).
Allerdings war er bei der BA ausbildungssuchend zur Berufsberatung gemeldet, was ich bei Antragstellung aber noch nicht wusste. Nachdem ich davon wusste, legte ich Einspruch gegen den KG-Bescheid ein, der auch bewilligt wurde. So ergab sich eine Nachzahlung, die heute auf meinem Konto gebucht war (ich selbst beziehe kein Bürgergeld ). Noch bevor die Zahlung auf meinem Konto war bekam mein Sohn ein Schreiben des JC , indem er aufgefordert wurde schriftlich anzugeben, wann er das KG von mir erhalten hat und den KG-Bescheid soll er auch vorlegen.
Widerum parallel dazu läuft ein Entziehungsbescheid gegen meinen Sohn, wirksam ab 01.09.24 wegen fehlender Mitwirkung, da er bisher weder den Arbeitsvertrag noch die Lohnabrechnung für August beim JC eingereicht hat. Ihm liegt bisher auch noch keine Lohnabrechnung vor und den Lohn hat er auch noch nicht erhalten.
Das bedeutet also, dass der Bewilligungsbescheid gültig von 06 bis 30/11/24 quasi noch "aktiv" ist. Wenn mein Sohn nun die Unterlagen einreicht, dann wird sowohl der Lohn als auch das KG nach dem Zuflussprinzip verrechnet. Beim der KG-Nachzahlung ist es sogar so, dass es auf 6 Monate angerechnet wird (laut SB , mit dem ich tel. gesprochen habe).
Ich erachte das als nicht "gerecht", denn was kann mein Sohn dafür, dass das KG erst jetzt nachgezahlt wurde. Theoretisch hätte das JC ja nur Anspruch auf die KG-Zahlung im Juni gehabt, da mein Sohn ab diesem Zeitpunkt erst Leistungen erhalten hat. Nun frage ich mich ob eine Verzichtserklärung auf Bürgergeld ab sofort sinnvoll bzw. rechtlich einwandfrei wäre? Denn im Gesetzestext steht unter §46 Abs.2 SGB 1, dass der Verzicht u.a. unwirksam ist wenn Rechtsvorschriften umgangen werden. Würde hier eine Rechtsvorschrift umgangen??