Beiträge von Voiceless

    Ist die Zahlung und die Rückzahlung über dein Bankkonto gelaufen?

    Meine Schwägerin hatte mir Geld für eine Zahnarzt Rechnung geliehen und auf mein Konto mit dem Vermerk "Darlehn für Zahnarzt Rechnung" überwiesen. Ich habe dann die Rückzahlung mit dem Vermerk "Rückzahlung Darlehn Zahnarzt Rechnung" über mein Konto laufen lassen.

    Gab bei mir so keine Probleme mit dem JC.

    Hallo Tamar,

    Wenn ich schon Aktien vor Antragstellung hätte, müsste ich den aktuellen Verkehrswert angeben.

    Wenn ich Aktien erst wärend des Bezugs von BG erwerbe, gilt dann bei dem WBA auch der Wert vom Zeitpunkt des Erwerbs?


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    Hallo Tamar,
    die Bezeichnung "Verkehrswert" kannte ich vorher nur bei Grundstücken und Immobilien.

    Mal ein Beispiel.
    ich habe ja nach 25 Jahren Selbstständigkeit einen Betrag € 200.000 für meine Altervorsorge.
    Wenn meine privaten Rentenversicherungen zusammen einen Wert von € 160.000 habe und ich Aktien z.B. für 10.000 kaufen würde. bin ich zum Zeitpunkt des Kaufes noch unter € 200.000.
    Was wäre aber, wenn nun die Aktien nach einiger Zeit den Verkehrswert von € 40.000 überschreiten würden und ich so die € 200.000 überschreiten?
    Zum Zeitpunkt der Antragstellung wäre der Wet über € 40.000, ein paar Stunden oder Tage fällt der Wert der Aktien.
    Börse ist ja eben nie vorhersehbar.

    Ein Gewinn wird ja erst beim Verkauf zum "realen Vermögen" - oder?

    Ende 2023 gab mir meine Schwägerin € 1500,- privates Darlehn für Zahnarztrechnung und das hatte ich 2023 auch dem JC mitgeteilt.
    Ich hatte in 6 Monaten 16 gebrauchte Sachen verkauft. 1 der Stahlhelm, 1 Amiga 500 und 14 alte Computerspiele für Commodore Amiga.
    Mit dem Erlös von ca. 1300,-- und Geld von meinem Giroguthaben habe ich dann das private Darlehn zurück gezahlt.

    Den Amiga und die Spiele hatte ich in den 80er und 90er gekauft.

    Ich bin privat krankenversichert und habe hohen Eigenanteil bei Zahnbehandlungen und daher brauchte ich das Privatdarlehn.
    Die Zahnarztbehandlung war relativ zügig nach der Diagnose durch zu führen.

    Hallo,
    ich hatte ein Telefonant mit meiner SB wegen.
    Dabei kam wir auch auf meine Verkäufe auf EBAY und Kontoauszüge zu sprechen.
    Sie meinte, dass die Verkäufe evtl. als Einkommen angerechnet werden.

    Ich hatte Dinge( z. B. den Stahlhelm aus dem 2.WK von meinem Großvater für €450,- ) aus meinem Besitz verkauft, die ich schon vor Antragstellung hatte.
    Werden die Verkäufe nun als Einkommen angerechnet?

    Ich habe nichts gekauft und dann wieder verkauft, also gehandelt.

    Vielleicht kannst du erstmal paar Fragen beantworten.

    - Hast du eine eigene Wohnung oder wohnst du noch bei deinen Eltern?
    - Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, beziehen die auch Bürgergeld oder warum wird bei deinen Eltern was abgezogen?
    - Was meinst du mit "Freibetrag" ?
    - Wann hast du die Bücher gekauft bzw. wurden sie dir erstattet?
    - Hast du schon einen Antrag auf Bürgergeld gestellt?

    Du solltest von allen Tickets und den Monatskarten Kopien für dich machen.
    Die Kosten für die Bahntickets für Firmenevents legst du ja für deinen Arbeitsgeber ja erstmal nur aus. Du gehst praktisch für deinen Arbeitgeber in Vorkasse und der Betrieb erstattet dir ja dann deine Vorkasse. Das dürfte nicht angerechnet werden.

    Wenn in den letzten 3 Monaten (einzureichende Kontoauszüge) vor Antragstellung solche Firmenevents gewesen sind, solltest du zur Sicherheit Bescheinigung vom Betrieb über diese Events geben lassen.

    Die Erstattung der Monatskarte ist ein sogenannter geldwerter Vorteil und dadurch erhöht sich dein Gehalt. Fahrtkosten gelten dann als Werbekosten.

    Hallo Tamar,
    viel Dank für deine Infos.

    Nach mal eine Frage zum WBA.
    Wenn ich also Aktien kaufe und diese im Depot als "Altersvorsorge" lasse, welchen Wert gebe ich dann später in den WBA an, den Kaufpreis oder den jeweiligen aktuellen Kurs zum Zeitpunkt der Antragstellung? Leider habe ich im Internet noch keine richtige Aussage dazu gefunden.

    Hallo,
    ich war 25 Jahre Selbstständig und habe vor 5 Jahre meine Selbstständgikeit beendet und beziehe seitdem ALG II bzw. Bürgergeld. Durch meine Selbsständigkeit war ich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
    Ich hatte deswegen 3 Versicherungen für meine Altersvorsorge abgeschlossen und diese wurden vom Jobcenter auch anerkannt.
    Eine kleine Versicherung ist nun ausgezahlt worden, aber mein Vermögen hat dadurch nicht die Grenze von €15.000 überschritten.
    Ich habe gelesen, dass Aktien bei Selbstständige als Altersvorsorge anerkannt sein sollen.
    Nun stellt sich mir die Frage ob das NUR gilt, wenn die Aktien vor der Antragstellung bereits im Besitz waren oder ich das Geld von der Versicherung jetzt auch noch in Aktien anlegen kann und die dann unter den Verwertungsauschluss fallen?

    Die Bundesregierung spricht ja immer davon, dass man privat fürs Alter vorsorgen soll und bringt am 1.1.2026 das Altersvorsorgedepot für die private Vorsorge. Ich weiß, es ist wohl eine sehr schwierige Frage aber fragen kostet ja nichts.


    Die 3 Versicherungen musste ich 2018 Beitragsfrei stellen und die 2 großen Versicherungen erreiche so natürlich 2028 nicht die eingeplanten Ablaufleistungen.
    Deswegen möchte ich das Geld von der ausgezahlten Versicherung gewinnbringend in meine Altersvorsorge investieren und nicht auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto liegen lassen wo dann die Zinsen als Kapitalerträge angerechnet werden.