Beiträge von Voiceless

    Hallo Tamar,
    viel Dank für deine Infos.

    Nach mal eine Frage zum WBA.
    Wenn ich also Aktien kaufe und diese im Depot als "Altersvorsorge" lasse, welchen Wert gebe ich dann später in den WBA an, den Kaufpreis oder den jeweiligen aktuellen Kurs zum Zeitpunkt der Antragstellung?

    Hallo,
    ich war 25 Jahre Selbstständig und habe vor 5 Jahre meine Selbstständgikeit beendet und beziehe seitdem ALG II bzw. Bürgergeld. Durch meine Selbsständigkeit war ich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
    Ich hatte deswegen 3 Versicherungen für meine Altersvorsorge abgeschlossen und diese wurden vom Jobcenter auch anerkannt.
    Eine kleine Versicherung ist nun ausgezahlt worden, aber mein Vermögen hat dadurch nicht die Grenze von €15.000 überschritten.
    Ich habe gelesen, dass Aktien bei Selbstständige als Altersvorsorge anerkannt sein sollen.
    Nun stellt sich mir die Frage ob das NUR gilt, wenn die Aktien vor der Antragstellung bereits im Besitz waren oder ich das Geld von der Versicherung jetzt auch noch in Aktien anlegen kann und die dann unter den Verwertungsauschluss fallen?

    Die Bundesregierung spricht ja immer davon, dass man privat fürs Alter vorsorgen soll und bringt am 1.1.2026 das Altersvorsorgedepot für die private Vorsorge. Ich weiß, es ist wohl eine sehr schwierige Frage aber fragen kostet ja nichts.


    Die 3 Versicherungen musste ich 2018 Beitragsfrei stellen und die 2 großen Versicherungen erreiche so natürlich 2028 nicht die eingeplanten Ablaufleistungen.
    Deswegen möchte ich das Geld von der ausgezahlten Versicherung gewinnbringend in meine Altersvorsorge investieren und nicht auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto liegen lassen wo dann die Zinsen als Kapitalerträge angerechnet werden.