Beiträge von simone1982

    Hallo Zusammen,

    durch meine Trennung bin ich leider wohnungslos geworden und derzeit bei verschiedenen Freunden tagesweise untergebracht.
    Als Wohnungslose bzw. Arbeitssuchende muss ich nun Bürgergeld beantragen. Meine Freundin bat ich ihre Postanschrift behilfsweise mir zur Verfügung zu stellen, damit künftige Briefe u. Bescheide vom Amt an mich zugestellt werden könnten. Internetzugang habe ich aktuell leider nicht regelmässig, so dass ich für den künftigen Schriftverkehr auf eine Zustelladresse angewiesen bin.
    Sie selbst ist seit kurzem Bürgergeldbezieherin und hat nun Angst mir ihre Postadresse zur Verfügung zu stellen zumal ihr Name und "c/o mein Name" auf dem Briefkuvert ersichtlich wäre. Sie meint Sie würde sich überfordert fühlen wenn eventuelle Fragen seitens des Amtes, die meine Person betreffen, an sie gerichtet würden zumal ihr Name mit auf dem Kuvert zu sehen ist.... oder das Mitarbeiter vom Amt bei Ihr auf der Matte stehen könnten um eventuell eine Bedarfsgemeinschaft überprüfen zu können.
    Natürlich will ich niemanden Probleme bereiten aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Person, die mir netterweise ihre Postanschrift vorübergehend zur Verfügung stellt, Ärger mit dem Amt bekommen kann oder irgendwelche negativen Folgen für sie daraus resultieren könnten selbst wenn sie Bürgergeldbezieherin ist???
    Wäre Sie tatsächlich verpflichtet über mich Auskunft zu erteilen auch wenn nur ihre Anschrift lediglich als Briefzustellung dienen würde? Das Amt würde ich selbstverständlich mitteilen, dass die angegebene Adresse ausschliesslich als Zustelladresse (bis ich eine EIGENE feste Bleibe finde) gedacht ist.
    Kann mir bitte jemand helfen .. hat jemand Erfahrungen mit Verwendung einer provisorischen Zustelladresse ???? In keinem Fall möchte ich die Freundschaft mit meinem Problem belasten und schon gar nicht, dass ihr eventuell Geld abgezogen wird weil mein Name auf dem Kuvert ("c/o Fr Simone ...") vermerkt ist und daraus automatisch eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden könnte. Auch möchte ich nicht, dass wegen mir, das Amt bei ihr vor der Haustüre steht. Kann meine Bitte tatsächlich negative Folgen für Sie haben ?
    Über eine zeitnahe Auskunft würde ich mich sehr freuen.
    Herzlichen Dank im Voraus.
    Liebe Grüsse
    Simone