Wenn du Beiträge zur freiwilligen Versicherung von deiner Krankenkasse erstattet bekommen möchtest, musst du dich an die Krankenkasse wenden. Das hat mit dem Jobcenter nichts zu tun. Da wird aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht der Beitrag direkt an die Krankenkasse gezahlt. Ob du selbst was gezahlt hast, wird weder geprüft, noch ist das für das Jobcenter von Interesse.
Hey Tamar und vielen Dank für deine Rückmeldung! Hmm aber gerade für den Juli bedeutet das doch, dass zweimal Geld bezahlt wurde? Also einmal durch mich an meine gesetzliche Krankenkasse und einmal durch das Jobcenter an das BVA?
Im Berechnungsbogen für den Zeitraum von Anfang Juli bis Ende Oktober steht, dass sowohl die Leistungen des Lebensunterhalts als auch Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung bewilligt werden. Aber weiter unten wird nur explizit für den Juli bzgl. der Zahlungsempfänger ausgeführt, dass die Leistung zum Lebensunterhalt mir und die Versicherungsleistungen dem BVA zugeordnet werden.
Über die anderen Monate steht gar nichts drin, also welchen Zahlungsempfängern alles zugeordnet wird. Bezahlt das Jobcenter dann schon auch die anderen Monate?
Und du meintest, das Jobcenter bezahlt an die Krankenkassen, aber hier steht ja an das BVA? Muss ich mich da nicht auch an das Amt wenden? Oder leitet das Amt den Betrag einfach nur an meine gesetzliche Krankenkasse weiter?
Ich wäre für eine Rückmeldung auf meine weiteren Fragen sehr dankbar!