Vielleicht kannst du erstmal paar Fragen beantworten.
Ich lebe noch bei meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die Bürgergeld bezieht. Da ich als Azubi eigenes Einkommen habe, wird mein Gehalt auf den Bedarf meiner Eltern angerechnet. Das bedeutet, dass alles, was über meinen Freibetrag hinausgeht, von den Leistungen meiner Eltern abgezogen wird. Mein Freibetrag liegt bei 652 Euro, weil ich unter 25 bin und es eine spezielle Regelung für Auszubildende gibt. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, wird von den Leistungen meiner Eltern gekürzt.
Die Schulbücher habe ich selbst gekauft und die Kosten dann von meinem Arbeitgeber erstattet bekommen. Einen eigenen Antrag auf Bürgergeld habe ich nicht gestellt, da ich Teil der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern bin.
Wäre es nicht einfacher, du lädst die Berechnung des Jobcenters zur Prüfung hoch?
Ich habe die Einmalzahlungen meines Arbeitgebers, nämlich 49 Euro für ein Ticket und 60 Euro für Schulbücher, bereits erwähnt. Es gibt keine weiteren Einmalzahlungen. Ich bin unter 25 Jahre alt, was bedeutet, dass ich einen Freibetrag von 652 Euro habe.
Die Berechnung des Jobcenters folgt noch, da meine Gehaltsauszahlung für den September noch nicht erfolgt ist.