Er hat nie gearbeitet. Er war eine Weile obdachlos. Er landete vor vielen Jahren in der Grundsicherung und das lief damals ohne eine Begutachtung des Rentenamtes.
Nun soll er Rente beantragen & aber dennoch auch wieder zum Gesundheitsamt , Recht hat er auf Geld vom Rentenamt nicht! Es geht mit Sicherheit nur um eine strengere Beurteilung vom Rentenamt bzw. deren Ärzten.
Falls das Gutachten des Rentenamtes so ausfällt, dass er als erwerbsfähig gilt, ist er die Grundsicherung los. Dann benötigt er eine regelmäßige Krankmeldung?
Ist das üblich, dass die Sozialämter nun beides wollen. Gutachten vom Gesundheitsamt und auch eine Beurteilung vom Rentenamt?
Liebe Grüße, Andrea