Wie mir mein städtischer Vermieter mitteilte, habe ich ein Guthaben / eine Rückzahlung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 zu erwarten. Im Jahr 2023 habe ich zwischen Januar und Juni als Teilselbständiger Zuzahlungen durch das jobcenter sowie komplett die Miete bezahlt bekommen. Von Juli 2023 bis Februar 2024 bin ich einem befristeten Arbeitsverhältnis nachgegangen und habe keinerlei Zahlungen vom jobcenter erhalten. Meine diesbezügliche Frage ist: Steht mir anteilig (Juli bis Dezember 2023) das Guthaben der Nebenkostenabrechnung zu oder muss ich, wie mir am Telefon von einem Mitarbeiter des jobcenters mitgeteilt wurde, dieses Guthaben komplett ans Jobcenter zahlen (weil es angeblich meinen Anspruch auf Leistungsbezug mindern würde)