Beiträge von Neugierig
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Bei Umzügen muss es eine Notwendigkeit des Auszuges und eine Notwendigkeit des Einzuges in die
neue Wohnung geben.
Ich stimme Tamar voll zu, dass der Teil der Wohnung, der betrieblich genutzt wird, in der EKS
aufzunehmen ist. Problematisch aber, wenn es sich nicht um einen separaten Raum handelt.
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Es gilt nicht nur als Vermögensumwandlung - es ist auch so.
Aus dem Sach- wird ja nur ein Geldvermögen.
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Leider sieht § 22 Abs. 3 SGB II bei bestehendem Bezug - so auch die BSG-Rechtsprechung - die volle Anrechnung vor; es sei denn, es handelt sich um Haushaltsstrom.