Zunächst einmal muss man (also ich) Rücknahme- bzw. Verzichtserklärung auseinanderhalten. Bei mir ist von der Rücknahmeerklärung des Antrags die Rede...wenn überhaupt, zumal nun sich die Frage stellt:
Hat es noch einen Sinn, nach abgelehntem Widerspruch noch den Antrag zurückzuziehen? Wird es zukünftig anders bewertet, wenn ich erneut einen Antrag stelle ohne ihn vorher selbst zurückgenommen zu haben und lediglich die Frist dabei habe verstreichen lassen?