Hallo zusammen,
zunächst einmal mein aktueller Status: Ablehnung des Bescheids bzw. meines darauffolgenden (und aufgrund einer angeblichen Formalie nicht zugelassenen) Widerspruchs.
Ich gedenke, nicht nur den Antrag zurückzunehmen, sondern auch auf eine unverzügliche Löschung mich betreffender personenbezogener Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu bestehen, da ich nach schlechten Erfahrungen mit der Sachbearbeiterin ausschließen möchte, dass mit meinen sensiblen Daten / Unterlagen Schindluder getrieben wird.
Gibt es dazu Erfahrungswerte? Kann ich überhaupt in dieser Situation (siehe Status oben) noch eine Verzichtserklärung abgeben? Auf welche Konsequenzen muss ich - gerade für die Zukunft - achten?
Allen hier noch einen guten Start im neuen Jahr!
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Thema bitte weiterführen, da hier offensichtlich der Bürgergeldantrag
aufgrund des Sachverhalts abgelehnt wurde
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