Beiträge von Lavendel

    Guten Tag zusammen,

    mein Mann und ich haben erstmals mit dem Jobcenter zu tun. Er bekommt bis 4.11. noch ALG1 und danach Bürgergeld (wurde heute bewilligt) Ich beziehe aktuell noch eine befristete volle EM Rente von etwa 450€ netto.

    Das Jobcenter meint ich habe keinen Anspruch auf Bürgergeld, aufgrund meiner befristeten vollen EM Rente. Weshalb sie mich aus dem Bewilligungsbescheid und dem Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft komplett rausgelassen haben. Als Gesamtbedarf für 2 Personen wurde nur mein Mann plus eine geringe Grundmiete von 200€ berücksichtigt. Auch keine Heizkosten.

    Wir würden daher vom Jobcenter für die Bedarfsgemeinschaft (2 Personen) etwa 700€ bekommen, darin sind 200€ Grundmiete enthalten, zusätzlich meiner EM Rente. Insgesamt haben wir damit zusammen 950€ für uns zuzüglich 200€ für die Grundmiete. Müsste ich beim Gesamtbedarf nicht auch berücksichtigt werden? Zumindest die Differenz wo meine EM Rente geringer ist als der Regelbedarf?

    Auf der ersten Seite schreibt das Jobcenter außerdem, das mein Bedarf durch meine EM Rente bereits gedeckt wäre, was ich nicht verstehe aufgrund der geringen Höhe. Als zu berücksichtigendes Einkommen unserer Bedarfsgemeinschaft nennen sie etwa 420€ (meine EM Rente abzüglich 30€ Absetzungen) sonst ist kein weiteres Einkommen aufgelistet, da wir auch keins haben. Mein Einkommen verrechnen sie dann aber nirgends in den weiteren Berechnungen.

    Ich habe beim Jobcenter angerufen, zum Einen wegen dem Thema meiner befristeten EM Rente. Dazu hieß es, da diese länger wie 6 Monate besteht wäre das Jobcenter für mich nicht zuständig da ich arbeitsunfähig bin. Das Sozialamt meint sie wären widerum nicht für mich zuständig, da meine EM Rente befristet ist.

    Meint ihr das hier das Jobcenter für mich zuständig ist, das Sozialamt oder das so alles korrekt wäre? Es wäre auch gut wenn alles richtig wäre, aber den Bescheid nachvollziehen zu können fällt mir scheinbar leider echt schwer.

    LG Lavendel.