Beiträge von ziss90

    Hallo,

    Ich werde hier kurz den Sachverhalt schildern und dann anschließend meine Fragen stellen.


    Ich bin aktuell Student, meine Freundin hat ihr Studium gerade abgeschlossen und hat jetzt Bürgergeld beantragt bzw. ist im Prozess, wir haben eine gemeinsame Tochter und wohnen zusammen. Jetzt hatte ich heute Vormittag, ziemlich spontan, eine Einladung zu einem Gespräch mit meiner Freundin und der Sachbearbeiterin bekommen. Ich also die Sachbearbeiterin angerufen, gefragt, ob ich unbedingt vor Ort sein muss, da ich Vorlesungen habe und die Kita gerade geschlossen hat, ich also entweder mit meiner Tochter ( was ungünstig ist ) kommen muss oder extrem kurzfristig eine Betreuung organisieren muss. Ich wollte also wissen, worum es überhaupt geht und ob ich nicht schriftlich antworten kann.

    Mir wurde mitgeteilt, dass es um eine Auszahlung meines Aktien Depots gehen würde, dass dort nicht genau ersichtlich ist, was der Gewinn Anteil dieser Auszahlung war und um eine Einzahlung auf mein Konto, diese Einzahlung könnte ja nur durch eine Erwerbstätigkeit oder durch eine Schenkung kommen, was beides Anrechnungsfähig sei. Schön auch, dass mir nur die beiden Optionen in den Mund gelegt werden, die Anrechnungsfähig sind, aber okay.

    Dann wurde mir noch gesagt, dass die Sachbearbeiterin nächste Woche nicht vor Ort ist, wenn ich nicht kommen möchte, dann dauert das halt noch länger. Fand ich dann doch schon ziemlich dreist und hatte das auch so formuliert, ich habe im gesamten Gesprächsverlauf nie erwähnt, dass ich nicht vorbeikommen möchte, aber es mit Kind + geschlossener Kita + Vollzeitstudium halt sehr spontan sei und es deshalb ungünstig ist, für heute.

    Jetzt meine Fragen.

    1: Nach dem Gespräch und Erfahrungsberichten von bekannten, möchte ich so gut es geht, alles schriftlich mit denen abwickeln. Bin ich verpflichtet ein persönliches Gespräch dort wahrzunehmen ? Oder ist nur meine Partnerin dazu verpflichtet ? Wir sind zwar eine Bedarfsgemeinschaft, ich bin aber weder der Antragsteller, noch werde ich Geld bekommen.

    2: Meine Freundin sagte, Sie hätte noch keinen Antrag gestellt, obwohl wir schon alle sämtliche Unterlagen abgeben mussten. Sie meinte, man würde kein Geld rückwirkend bekommen, nur immer rückwirkend zum 1ten des jeweiligen Monats. Deshalb stehen wir gerade unter Druck, die Sachbearbeiterin ist nächste Woche nicht vor Ort, also würde ( laut Aussage meiner Freundin ) kein Geld mehr für den Monat Oktober kommen, wenn das jetzt nicht schnell geklärt wird. Ich kenne das anders, man stellt einen Antrag, muss dann sämtliche Unterlagen abgeben, was dauern kann, weil meistens immer noch etwas fehlt. Dann bekommt man das Geld rückwirkend ab Antragsstellung.