Danke, gut zu wissen.
Beiträge von WorshipMe
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Hallo Tamar, natürlich ist das SG Hildesheim nicht der Nabel der Welt, aber es wäre das für mich zuständige SG. Es hat mit Urteil vom 14.07.2020 bereits entschieden, dass eine solche Forderung unzulässig ist.
Was denkst du zur RFB?
Meiner Meinung nach fehlt generell der Hinweis z. B. auf eine Nachholmöglichkeit. Weiter gibt es auch keinen Hinweis darüber wann ein Termin als versäumt gilt bzw., dass ein Erscheinen noch am selben Tag eben nicht zu einer Leistungsminderung führen würde.Ich könnte mich als im Zweifel auf die Unvollständigkeit der RFB berufen. Sollte das Fehlen solcher Informationen nicht im Falle einer Leistungsminderung zur rechtswiedrigkeit eben dieser führen?
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Hallo liebes Forum,
das Jobcenter möchte mich wegen eines verpassten Meldetermines sanktionieren und hat mir dazu den Termin für eine Anhörung zugeschickt.
Ich vermute, dass weder das Einladungsschreiben zum Termin, noch die beigelegte Rechtsfolgenbelehrung korrekt bzw. vollständig sind und möchte mich
gegen die mögliche Sanktion wehren.
In dem Einladungsschreiben findet sich folgender Hinweis:
"Bitte beachten: Eine Krankschreibung allein ist nicht mehr ausreichend um ein Nichterscheinen zu
rechtfertigenl Bitte beachten Sie die nachfolgende Hinweise zur notwendigen zusätzlichen äztlichen
Bescheinigung über Wegeunfähigkeit."
Laut Sozialgericht Hildesheim ist die Forderung nach einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung unzulässig. Außerdem müsste dieser Text dann
doch eher in die Rechtsfolgenbelehrung, oder?Weiter halte ich die Rechtsfolgenbelehrung (siehe Anhang) für unvollständig. So fehlt z. B. der Hinweis, dass ein Termin nicht als versäumt gilt
Noch am Termintag beim Jobcenter meldet. Auch fehlt z. B. ein Hinweis bzgl. Übernahme der Fahrtkosten.
Da ich noch relativ neu in dem Thema bin und mich das erste Mal gegen eine mögliche Sanktion wehren möchte bin ich über eure
Meinung/Erfahrungen/Einschätzung sehr dankbar!