Hallo Tamar, natürlich ist das SG Hildesheim nicht der Nabel der Welt, aber es wäre das für mich zuständige SG. Es hat mit Urteil vom 14.07.2020 bereits entschieden, dass eine solche Forderung unzulässig ist.
Was denkst du zur RFB?
Meiner Meinung nach fehlt generell der Hinweis z. B. auf eine Nachholmöglichkeit. Weiter gibt es auch keinen Hinweis darüber wann ein Termin als versäumt gilt bzw., dass ein Erscheinen noch am selben Tag eben nicht zu einer Leistungsminderung führen würde.
Ich könnte mich als im Zweifel auf die Unvollständigkeit der RFB berufen. Sollte das Fehlen solcher Informationen nicht im Falle einer Leistungsminderung zur rechtswiedrigkeit eben dieser führen?