Beiträge von Jvorhees

    Ich habe meine BK-Abrechnungen immer sofort dem Amt zukommen lassen, eine Sanktion war bei mir noch nie notwendig, so auch nicht im aktuellen Fall.

    Von daher, sollen sie von mir aus die 56,30 € monatlich einbehalten, damit kann ich leben. Die Hauptsache für mich ist, dass ich das durchgesetzt habe, was nur gerecht ist, in dem die Hälfte des Guthabens da gelandet ist, wo es hingehört.

    Nochmals danke für die Infos.

    Hallo Tamar,

    so einen ähnlichen Text habe ich in meinem Widerspruchsbescheid stehen. *dieses Amtsdeutsch versteht doch kein Normalsterblicher*X/

    Sollte ich jetzt tatsächlich gegenüber dem Jobcenter den kürzeren ziehen, tue ich das mit einem lachenden und einem weinenden Auge:

    Die Hälfte des Guthabens habe ich gleich nach Eingang meinem Sohn zukommen lassen...und dort wird es auch bleiben!

    Soll sich das Amt jetzt mal schön einen passenden Ratenzahlungsplan einfallen lassen, denn für diese bürokratische, ungerechte, fast schon einem Betrug gleich kommende Vorgehensweise, habe ich absolut kein Verständnis, Gerichtsurteile hin oder her.

    Danke für die schnelle Antwort.

    Hallo an alle,

    mein Problem, welches ich aktuell habe, bezieht sich auf das Guthaben der BK-Abrechnung 2023. Das Jobcenter will mir das komplette Guthaben anrechnen, obwohl mein Sohn als Haushaltsmitglied, die vergangenen Jahre die Hälfte der Miete aus eigener Tasche gezahlt hat.

    Als Begründung wird seitens des Jobcenters angegeben, dass mein Sohn im Juni 2024 ausgezogen ist und keinen Anspruch auf das anteilige Guthaben für 2023 hat.

    Sein Auszug ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass er im Jahr 2023 wie auch davor, dem Jobcenter 50% der Miete abgenommen hat und somit auch einen Anspruch auf die Hälfte des Guthabens hat.

    Das ist ja so, als würde jemand in einer Gruppe von 5 Personen, für ein Jahr monatlich einen Lottoschein abgeben, für den alle den gleichen Betrag zahlen.

    Die Gewinne sollen dann an alle am Ende des Jahres gerecht aufgeteilt werden.

    Da kann man dann doch auch nicht den Teilnehmern ihren Gewinnanspruch verweigern, nur weil diese vor Auszahlung in andere Städte gezogen sind.

    Es wäre super, wenn ich hier einen Rat bekommen könnte.