Ich weiß, hab ich auch so geschrieben, aber die KFZ-Haftpflicht ist ein Absetzbetrag.
Das ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Es ist so wie geschrieben.
Kapitalerträge:
Monat 1: 100 Euro
Monat 2: 31 Euro
Monat 3: 150 Euro
Monat 4: 105 Euro
Werden im 1. Monat zuerst die 100 Euro Freibetrag angesetzt und somit komplett aufgebraucht, kommen die 30 Euro Versicherungspauschale gar nicht mehr zum tragen und die Freibetrag ist aber bereits komplett weg.
Werden aber hingegen erst die 30 Euro Versicherungspauschale angesetzt, werden nur 70 Euro vom Freibetrag aufgebraucht und die restlichen 30 Euro des Freibetrages stehen noch zur Verfügung, usw.
Die KFZ-Haftpflicht habe ich jetzt mal außen vorgelassen, soll ja nur verdeutlichen, wie der Verlust zustande kommt.