Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe mal den Bescheid hochgeladen. Es geht im Prinzip lediglich daraus hervor, dass die Leistungen komplett eingestellt wurden.
Bei einer persönlichen Vorsprache meiner Frau wurde ihr dann gesagt (allerdings nur verbal, nichts Schriftliches), dass Sie zwar den Weiterbewilligungsantrag (ab April 2025) stellen kann, Leistungen tatsächlich aber erst dann bewilligt werden, wenn ich wieder physisch vor Ort bin. Das ist eben der Punkt. Hätte ich dies im Voraus gewusst (vielleicht habe ich mich auch nur zu schlecht informiert), hätte ich mir das mit dem Auslandsaufenthalt zweimal überlegt oder eine andere Lösung (irgendwie Bewerbungsgespräche über Online-Konferenzen, Übersetzungstests etc.) gefunden.
Bzgl. Wohngeld: das Einkommen ist nur sehr sporadisch. Ich arbeite als Übersetzer und Dolmetscher, hatte aber in den letzten Monaten kaum Aufträge. Bspw. im November 2024 sah es "relativ" gut aus (insgesamt ca. 800 Euro), dann wieder monatelang (bis jetzt) nichts. Aus diesem Grund beziehen wir ja unterstützendes Bürgergeld.
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Dateianhang wegen unzureichender Anonymisierung entfernt
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