Beiträge von lead341

    Vielen Dank für die Antwort.

    Ich habe mal den Bescheid hochgeladen. Es geht im Prinzip lediglich daraus hervor, dass die Leistungen komplett eingestellt wurden.

    Bei einer persönlichen Vorsprache meiner Frau wurde ihr dann gesagt (allerdings nur verbal, nichts Schriftliches), dass Sie zwar den Weiterbewilligungsantrag (ab April 2025) stellen kann, Leistungen tatsächlich aber erst dann bewilligt werden, wenn ich wieder physisch vor Ort bin. Das ist eben der Punkt. Hätte ich dies im Voraus gewusst (vielleicht habe ich mich auch nur zu schlecht informiert), hätte ich mir das mit dem Auslandsaufenthalt zweimal überlegt oder eine andere Lösung (irgendwie Bewerbungsgespräche über Online-Konferenzen, Übersetzungstests etc.) gefunden.


    Bzgl. Wohngeld: das Einkommen ist nur sehr sporadisch. Ich arbeite als Übersetzer und Dolmetscher, hatte aber in den letzten Monaten kaum Aufträge. Bspw. im November 2024 sah es "relativ" gut aus (insgesamt ca. 800 Euro), dann wieder monatelang (bis jetzt) nichts. Aus diesem Grund beziehen wir ja unterstützendes Bürgergeld.


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    Dateianhang wegen unzureichender Anonymisierung entfernt

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    Hallo,

    es stellt sich folgende Situation in meiner Bedarfsgemeinschaft (bestehend aus meiner Frau, meiner Tochter und mir selbst) dar: ich bin u.a. zu Bewerbungszwecken längere Zeit im Ausland. Ich hatte mich rechtzeitig im Jobcenter abgemeldet und daraufhin wurden die Leistungen eingestellt - wie es ja auch üblich und gemäß dem SGB II bei Ortsabwesenheit geregelt ist. Damals hatte man mir erklärt, dass ich mich nach dem Auslandsaufenthalt wieder im Jobcenter melden soll und, sofern notwendig, Leistungen neu beantragen kann. Soweit, so gut.

    Was ich allerdings nicht wusste bzw. ahnte: dass auch gleich die Leistungen meiner gesamten Familie (d.h. Bedarfsgemeinschaft) eingestellt werden, d.h. auch von meiner Frau und meiner Tochter. Meiner Frau hatte man bei einem Gespräch im Jobcenter gesagt, dass erst nach meiner Rückkehr die Leistungen für meine Frau und Tochter wieder "aktiviert" werden. Da dies nun de facto bedeutet, dass meine Frau und Tochter womöglich über Monate keine Leistungen beziehen können, besteht die Lösung entweder darin, dass meine Frau schnell einen Job findet (sie befindet sich auch im Bewerbungsprozess), oder dass ich meinen Auslandsaufenthalt abbrechen muss.

    Meine erste Frage: ist dem tatsächlich so? D.h. wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ortsabwesend ist, werden dann die Leistungen der anderen Mitglieder automatisch mit gesperrt, obwohl diese (bzw. in meinem Falle meine Frau) anwesend und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?

    Meine zweite Frage: würde es gegebenenfalls Sinn machen, für diesen Zeitraum Wohngeld zu beantragen? Hätte dies Aussicht auf Erfolg?


    Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen.

    Beste Grüße

    Hallo,

    ich interessiere mich für die Art und Weise, wie die Rückzahlungsforderungen aussehen, wenn man innerhalb bzw. am Ende eines Bemessungszeitraumes plötzlich einen größeren Geldeingang erzielt. Folgender konkreter Sachverhalt:

    Meine Bedarfsgemeinschaft (Ich selbst, Ehefrau und Kind) erhalten Leistungen nach dem SGB II für Selbständige - und zwar 1042 Euro Geldleistungen + 320 Euro Miete + Krankenkassenbeitrag. In den letzten Monaten lief meine freiberufliche Tätigkeit (Übersetzer und Dolmetscher) sehr schlecht, so dass ich zu Ende des vorherigen Bemessungszeitraum nur eine sehr kleine Nachzahlung (ca. 80 Euro) machen musste. Der Bemessungszeitraum läuft von Oktober 2024 - März 2025.

    Ich bin nun an einem großen Übersetzungsprojekt beteiligt (über 1000 Seiten) und sollte alles gut gehen und klappen (was ich sehr hoffe), würde ich wohl im Februar oder März ein Honorar in Höhe von 20.000 Euro erhalten. Mir ist natürlich klar, dass ich damit sofort aus dem Bürgergeld "herausfalle" (so soll es ja auch sein). Aber was müsste ich dann von dem schon gezahlten Bürgergeld im Bemessungszeitraum zurückzahlen? Alle gezahlten Beträgte? Nehmen wir mal an, das Honorar wird tatsächlich am letzten Tag des Bemessungszeitraumes ausgezahlt. Wie würde die Rückforderung des Jobcenters aussehen:

    1) 6 x 1042 Euro = 6.248 Euro

    2) 6 x 1042 Euro + 6 x 320 Euro (Miete) = 6.248 Euro + 1.920 Euro = 8.168 Euro


    Im Fall 2 würden dann vom Honorar sozusagen 11.832 Euro übrigbleiben.

    Über eine Grob-Orientierung würde ich mich freuen.

    Beste Grüße


    Andreas