Beiträge von lead341

    Hallo,

    ich interessiere mich für die Art und Weise, wie die Rückzahlungsforderungen aussehen, wenn man innerhalb bzw. am Ende eines Bemessungszeitraumes plötzlich einen größeren Geldeingang erzielt. Folgender konkreter Sachverhalt:

    Meine Bedarfsgemeinschaft (Ich selbst, Ehefrau und Kind) erhalten Leistungen nach dem SGB II für Selbständige - und zwar 1042 Euro Geldleistungen + 320 Euro Miete + Krankenkassenbeitrag. In den letzten Monaten lief meine freiberufliche Tätigkeit (Übersetzer und Dolmetscher) sehr schlecht, so dass ich zu Ende des vorherigen Bemessungszeitraum nur eine sehr kleine Nachzahlung (ca. 80 Euro) machen musste. Der Bemessungszeitraum läuft von Oktober 2024 - März 2025.

    Ich bin nun an einem großen Übersetzungsprojekt beteiligt (über 1000 Seiten) und sollte alles gut gehen und klappen (was ich sehr hoffe), würde ich wohl im Februar oder März ein Honorar in Höhe von 20.000 Euro erhalten. Mir ist natürlich klar, dass ich damit sofort aus dem Bürgergeld "herausfalle" (so soll es ja auch sein). Aber was müsste ich dann von dem schon gezahlten Bürgergeld im Bemessungszeitraum zurückzahlen? Alle gezahlten Beträgte? Nehmen wir mal an, das Honorar wird tatsächlich am letzten Tag des Bemessungszeitraumes ausgezahlt. Wie würde die Rückforderung des Jobcenters aussehen:

    1) 6 x 1042 Euro = 6.248 Euro

    2) 6 x 1042 Euro + 6 x 320 Euro (Miete) = 6.248 Euro + 1.920 Euro = 8.168 Euro


    Im Fall 2 würden dann vom Honorar sozusagen 11.832 Euro übrigbleiben.

    Über eine Grob-Orientierung würde ich mich freuen.

    Beste Grüße


    Andreas