Hallo Forum,
ich beziehe Bürgergeld und bin selbsständig. Krankheit, Alter und Kundenwegfall wegen Corona haben meine Einnahmen stark geschrumpft. Manchmal läuft garnichts. Ich werde auch gerade vom Jobcenter auf Arbeitsunfähigkeit/Schwerbehindertenausweis geprüft. Nun habe ich seit langem wieder einen machbaren Auftrag gehabt und bekomme Euro 2.400,-- Euro.
Das ist meine Frage: ist es richtig dass dieses Geld auf den gesamten 6-monatigen BWZ anteilig gerechnet wird, also Euro 400,-- pro Monat? Und dass ich dann davon 160,-- Euro pro Monat behalten darf (Euro 100,-- Freibetrag plus 20% aus 100,-- bis 400,--, gleich 60,--)?
Und weiterhin - wird der Betrag von knapp Euro 1.400,-- sofort komplett fällig oder wird er monatlich von den Bezügen z.B. per 10% Minderung abgezogen? Ich meine nämlich dass die das schonmal so gemacht haben als ich durch Einnahmen einen Überschuss hatte.
Vielen Dank
W.