Ich erziele Kapitalerträge (Depot, Bankguthaben etc.) und habe lediglich dadurch Einkommen.
Natürlich habe ich auch einen reinen Internetanschluss den ich für Stellensuche, Online-Job-Interviews usw. nutze.
Nun frage ich mich, ob ich die Kosten für den Internetanschluss zum Teil vom o.g. Einkommen absetzen lassen kann, da er auch zur Erzielung bzw. Erhaltung von Einnahmen dient.
Ich beziehe mich insoweit auf die "Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II | Zu berücksichtigendes Einkommen".
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Thema bitte weiterführen
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