Beiträge von don0van

    Update: Ich habe dem Amt die Zinserträge angezeigt. Sie wurden als Einkommen mit einer Freibetragsgrenze behandelt. Es gab dann eine Überzahlung von weniger als 50€ - auf diese wurde die Bagatellgrenze angewendet. Obwohl ich also mehr als 150€ Zinserträge hatte, musste ich dem Amt nichts zurückzahlen. Falls das noch mal jemanden für die Zukunft interessiert.

    Sie sind keine Erwerbstätigkeit, aber sie werden als Einkommen gezählt. Und für Einkommen gibt es doch Freibeträge?

    Möchte mich nicht streiten, möchte es nur verstehen. Bzw. habe keine passende Quelle sonst gefunden.


    Und wenn ja, warum wird da überhaupt ein Unterschied gemacht?

    Hallo, ich habe eine kurze Frage zu Kapitalerträgen aus Guthabenszinsen.

    "Über 100€ werden Kapitalerträge voll angerechnet" habe ich in einem anderen Beitrag gelesen.

    "Voll angerechnet" bedeutet bei beispielsweise 200€ Kapitalerträgen sind 100€ Freibetrag und 100€ dann anteilig berechnet, richtig? Sie werden also wie normales Einkommen behandelt, wenn ich das richtig verstehe. Also können dann 120€ behalten werden und 80€ werden vom Bürgergeld abgezogen.

    Oder wird alles komplett vom Bürgergeld abgezogen?

    Viele Grüße,
    don0van