Beiträge von zhm1981

    Vielen Dank für deine Unterstützung. Dann soll er nun einfach mal den Antrag stellen und dann sehen wir weiter. Ob ich einen Anwalt dann hinzu ziehe, muss ich sehen (kostet ja auch wieder)...


    Genau, der ärztliche Dienst hat bestätigt, dass er aktuell nicht in der Lage ist an einer schulischen oder beruflichen Ausbildung teilzunehmen.

    Deswegen soll er nun an der Maßnahme teilnehmen dürfen um weiter stabilisiert und ausbildungsfähig gemacht zu werden , scheinbar ist die Teilnahme aber an den Antrag auf Bürgergeld geknüpft, ohne Antrag darf er scheinbar nicht teilnehmen und wird auch in der Zeit nicht anderweitig vergütet (also auch kein Krankengeld mehr). Er selbst möchte dort unbedingt teilnehmen, weil er einerseits die Möglichkeit der Neuorientierung aber auch die Struktur, die er dadurch bekommt (und weitere Unterstützung) sehr braucht.

    Es handelt sich um eine BvB-Reha in einer vergleichbaren Einrichtung. Aufgebaut ist es im Grunde wie eine Art Tagesklinik mit entsprechendem Personal, was zwar die Therapien nicht vollumfänglich leisten kann, aber durch Sozialarbeiter/Psychologen etc entsprechend den Rahmen bilden. Und dann sind verschiedene Praktika nach Neigungen und Interessen angedacht, die er während der Maßnahme machen kann. Die Praktikumsplätze werden vermittelt, was ihm selbst den entsprechenden Druck nimmt.

    Die Maßnahme ist auch nicht durch Berufsausbildungsbeihilfe förderbar.


    Aber das mit dem Vater beruhigt mich schon mal. Danke.

    Hallo,

    Folgende Situation:

    21jähriger Sohn mit eigener Wohnung soll nun Bürgergeldantrag stellen um an einer beruflichen rehamaßnahme zur Berufsvorbereitung teilnehmen zu können. Er ist mehrfach chronisch krank und war die letzten 9 Monate im Krankengeldbezug. Vorher hat er eine Ausbildung begonnen, die er aber nicht abschließen kann. Davor war er Schüler.

    Selbstverständlich bin ich für ihn unterhaltspflichtig, kann aber nicht herausfinden, wie die Höhe berechnet wird.

    Es gibt in meinem Haushalt zwei weitere minderjährige Kinder im kindergartenalter für die ich keinen Unterhalt und auch keinen Vorschuss erhalte.

    Der leibliche Vater des Sohnes ist seit der Geburt nicht präsent und hat auch nie Unterhalt bezahlt. Ich weiß nicht einmal, wo er sich aufhält und ob er Einkommen hat.

    Vorhanden ist an Vermögen ein bezahltes Eigenheim, aber Nebenkosten und Rücklagen (gerade zb neue Heizung für 30000) müssen trotzdem beachtet werden.

    Ich fahre regelmäßig 75km einfach zur Arbeit und studiere berufsbegleitend (werbekosten laut Finanzamt)

    Sind solche Ausgaben beispielsweise berücksichtigt? Die kita für die beiden kleinen kostet ja auch etc…

    Wo kann ich mich diesbezüglich informieren? Und wer sorgt dafür, dass der Vater auch berechnet wird?