Vielen Dank für deine Unterstützung. Dann soll er nun einfach mal den Antrag stellen und dann sehen wir weiter. Ob ich einen Anwalt dann hinzu ziehe, muss ich sehen (kostet ja auch wieder)...
Genau, der ärztliche Dienst hat bestätigt, dass er aktuell nicht in der Lage ist an einer schulischen oder beruflichen Ausbildung teilzunehmen.
Deswegen soll er nun an der Maßnahme teilnehmen dürfen um weiter stabilisiert und ausbildungsfähig gemacht zu werden , scheinbar ist die Teilnahme aber an den Antrag auf Bürgergeld geknüpft, ohne Antrag darf er scheinbar nicht teilnehmen und wird auch in der Zeit nicht anderweitig vergütet (also auch kein Krankengeld mehr). Er selbst möchte dort unbedingt teilnehmen, weil er einerseits die Möglichkeit der Neuorientierung aber auch die Struktur, die er dadurch bekommt (und weitere Unterstützung) sehr braucht.
Es handelt sich um eine BvB-Reha in einer vergleichbaren Einrichtung. Aufgebaut ist es im Grunde wie eine Art Tagesklinik mit entsprechendem Personal, was zwar die Therapien nicht vollumfänglich leisten kann, aber durch Sozialarbeiter/Psychologen etc entsprechend den Rahmen bilden. Und dann sind verschiedene Praktika nach Neigungen und Interessen angedacht, die er während der Maßnahme machen kann. Die Praktikumsplätze werden vermittelt, was ihm selbst den entsprechenden Druck nimmt.
Die Maßnahme ist auch nicht durch Berufsausbildungsbeihilfe förderbar.
Aber das mit dem Vater beruhigt mich schon mal. Danke.