Bisher habe ich leider nur einen Brief bekommen, in dem Darauf hingewiesen wurde.
"vielen Dank für das Einreichen Ihrer Einkommensnachweise.
Das berücksichtigungsfähige bzw. nicht berücksichtigungsfähige Einkommen sowie die davon abzusetzenden Freibeträge regeln beim Bezug von Bürgergeld die §§ 11 bis 11b SGB II.
Zwischen Ihrem Einkommen aus der Erwerbstätigkeit bei der Firma GmbH und Ihren Erträgen aus dem Aktienhandel ist grundsätzlich zu unterscheiden.
Für den Freibetrag auf Ihr Erwerbseinkommen ist § 11b Abs. 2 SGB II ausschlaggebend, da Ihr Einkommen nicht mehr als 100,00 € monatlich beträgt. Ihr Erwerbseinkommen ist daher anrechnungsfrei und verringert Ihre Leistungen nicht.
Auf sonstige Einnahmen, wie bspw. Ihre Aktienerträge, sind die oben genannten Freibeträge nicht anwendbar. Diese werden daher in voller Höhe angerechnet. Da die Höhe Ihrer Einnahmen monatlich schwanken, erfolgt nach dem Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums eine endgültige Leistungsfestsetzung. "
Sie gibt überall Gesetzte Verweise an nur nicht bei der Erklärung zu den Aktienerträgen, was mich sehr stutzig macht. Die vorherige Beraterin hat das absolut nicht gestört !
Was für mich noch die Frage ist, ob man sich auf die verwaltungsvereinfachende Nichtanrechnungsgrenze berufen kann um diesen 100€ "Freibetrag" pro Jahr zu erhalten.
Ich vermute Kursgewinne wären ziemlich ungerecht gegenüber BG Empfängern, denn das dürfte einen kompletten Ausschluss von BGlern aus dem Fonds, ETF und Aktien Sparplanmarkt(Volatilität) bedeuten. Denn wenn ein Kursplus anrechnungsfähig wäre und das JC sich nicht an Kursverlusten beteiligt, bedeutet das immer ein Minusgeschäft?!
Vielen Dank für deine Hilfe Tamar