Beiträge von Giescan25

    Liebe Leute,

    ich bin mir mit der Überschrift nicht sicher, aber sie beschreibt schon meine Verwunderung:

    Im November24 bekam ich die Betriebskostenabrechnung von 2023, aus der ein Guthaben von über 400€ hervor ging. Ich wollte im Dezember auf dem Weihnachtsmarkt arbeiten und hatte zusätzlich noch ALG1 bis Mitte Dezember.

    Ich freute mich über die Finanzspritze zur Weihnachtszeit und legte das Geld in Geschenken und Freizeitaktivitäten an.

    Nun klappte aus verschiedenen Gründen der Arbeitseinsatz auf dem Markt nicht und ich war doch auf Bürgergeld angewiesen um im Dezember meine Kosten zu decken, was quasi zwei Tage nach Ende meines ALG1 Bezuges, etwa in der Mitte des Monats, klar wurde. Ich stellte also einen Erstantrag auf Bürgergeld.

    Ich rechnete irgendwie damit, dass evtl. anteilig für den halben Monat ein Teil des Guthabens aus der BKA angerechnet werden könnte, aber war doch überrascht, als das komplette Guthaben im Januar angerechnet wurde, womit mir nun im Januar über 400€ fehlen.

    Mir ist das Zuflussprinzip, sowie die Verrechnungsvorgabe für BGbeziehende (wird im Folgemonat des Zuflusses verrechnet), unter anderem durch dieses Forum bekannt, aber genauso habe ich gelesen, dass oftmals fälschlicherweise diese Regelung angewendet wird.

    Nun die Frage:

    Ist es rechtens, mir zuzumuten das Geld zurück zu halten, obwohl ich noch nicht abschätzen kann, ob/oder wann ich Bürgergeld beantrage?

    Ist es richtig, dass ich rückwirkend zum BG Empfänger gemacht werde und somit das komplette Guthaben, was am am ersten Dezember durch eine dementsprechend geringer gezahlte Miete verrechnet wurde, im Januar abgezogen wird?


    Ich steh im Wald und bin dankbar für jede Hilfe, die mir sagt, ob sich ein Widerspruch (sowas fällt mir sehr schwer) lohnt.


    Danke im Voraus

    LG

    PS: Gern Fragen, falls ich zu kryptisch geschrieben habe. :grumble