Weiß diesen direkten Ton echt zu schätzen
Und ja, ich fänd es fairer und logischer wenn sowas (selbst erwirtschaftetes oder misswirtschaftetes) Vermögen/Schulden wären - aber das fällt wohl unter Meinung eines Laien 😅
Um hier mal einen Schlussstrich ziehen zu können nochmal die Bitte um eine kirze Erklärung meiner letzten (unbeantwortet gebliebenen) Unklarheit:
Rechtssicherheit in der Anrechnungspraxis, die ich hier erfahren habe (ich wurde rückwirkend zum Leistungsbezieher) kann ich da noch nicht rauslesen.
Was ich noch immer nicht verstehe, ist, warum ALG1 bis 12.12., Bürgergeld Antrag am 13.12., aber Leistungsbeginn dann der 1.12. sein soll.... is das wirklich im Gegensatz zur Arbeitsagentur nicht vorgesehen Monate anteilig zu rechnen???
Die Antwort darauf ist vermutlich ein klares: Ja, is halt so, das Jobcenter rechnet eben nur volle Monate und rückwirkend - Pech gehabt, hast es (BKA/Guthaben) halt nen Monat zu spät bekommen und hättest es nicht ausgeben sollen......
Aber eine etwas fachlich versiertere Erklärung dazu würde mich sehr glücklich machen
Ansonsten alles Gute und ein letztes Mal tausend Dank
ich verdaue das mal
LG