Update : Gestern nach dem Anruf beim Jobcenter sehr nett sagten das die das selber nicht machen aber die Verbraucher zentrale oder Katholischer Sozial Dienst oder die Stadt Hamm sind heute direkt zu der Stadt Hamm die haben gesagt Unterhaltz zahlungen sind immer gesondert also 1100 freigrenze die haben besondere rechte....
Habe aber nachweisen können mit dem Bürgergeld bescheid nur sozialleistungen auf dem konto sind nebenkosten heizung der bürgergeld satz von mir und meine freundin und miete aber trotzdem sagten die ist es schwierig dran zu kommen wegen pfändung für unterhalt....
es wurde mir eine ZPO aisgestellt und sie sagten ich solle das schreiben von gericht beilegen wo steht
in der Zwangsvollstreckungssache Landesamt für Finanzen gegen xxxxx
Bezugnehmend auf ihr schreiben von xxxx wird mitgeteilt , dass leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt gemäß § 42 abs.4 SGB II nicht pfändbar sind.
Es wird somit kein gesonderter Beschluss des Vollstreckungsgerichts benötigt , da die Unpfändbarkeit, der Sozialleistungen direkt aus dem Gesetz zu entnehmen ist.
Mit freundilichen Grüßen
++++
Rechtspflegerin
das war der Brief wo ich alles zum gericht bescheid bürgergeld und so gesendet habe....
von der 1800 euro bürgergeld sind immer noch 700 gespert....
das verrückt alles trotz gericht das es nicht pfänbar ist komme ich denoch nicht an das bürgergeld....
ein Darlehen gibt es laut Jobcenter nicht da die 700 euro seit 1 monat fehlen....