Beiträge von Karsten22

    Ich finde schon das insgesamt starre Regeln aufgestellt sind. Nur für die Entwicklung des Vermögens in der Karenzzeit findet man nichts. Mal eben so verschwinden, wir reden über den Zeitraum eines Jahres. Wieviel darf man vom Tagesgeldkonto pro Monat zum Lebensunterhalt zu schießen, weil der Bürgergeldsatz nicht reicht, weil man früher das doppelte an Geld zur Verfügung hatte? Darf man einen 3 wöchigen Urlaub machen?

    Also kann der Sachbearbeiter sagen also Sie waren ja 3 Wochen im Urlaub? Sie haben dafür 1000€ ausgeben? Das geht nicht! Und wie ist dann der Betrag den man ausgeben darf für einen Urlaub? 2000€? 3000€? 500?


    Hätte ja sein können, das hier jemand schonmal dazu Erfahrungen gemacht hat.

    Hallo,


    ich habe beim Erstantrag auf Bürgergeld Festgeldanlagen von 13.500€ und ein Tagesgeldkonto von 8000€ gehabt.

    Beim Folgenantrag habe ich immer noch die Festgeldanlagen, an die ich nicht rankomme, erst Mitte des Jahre an einen Teil. Dazu 1300€ auf dem Girokonto und 0 € auf dem Tagesgeldkonto.

    Mit dem Tagesgeldkonto habe ich immer wieder stückweise mein Girokonto aufgefüllt, weil das Geld nicht zum Leben gereicht hat, ich einige Reisen plus Hotelkosten auf Jobmessen und zu Vorstellungsgesprächen plus Renovierungskosten für einen Wohnungsbrand.

    Wie sind die Reglungen in diesem Fall. Ich habe nirgends was gefunden dazu.


    Vielleicht kann mir jemand weiter helfen?


    Vielen Dank

    Gruß Karsten