Ich finde schon das insgesamt starre Regeln aufgestellt sind. Nur für die Entwicklung des Vermögens in der Karenzzeit findet man nichts. Mal eben so verschwinden, wir reden über den Zeitraum eines Jahres. Wieviel darf man vom Tagesgeldkonto pro Monat zum Lebensunterhalt zu schießen, weil der Bürgergeldsatz nicht reicht, weil man früher das doppelte an Geld zur Verfügung hatte? Darf man einen 3 wöchigen Urlaub machen?
Also kann der Sachbearbeiter sagen also Sie waren ja 3 Wochen im Urlaub? Sie haben dafür 1000€ ausgeben? Das geht nicht! Und wie ist dann der Betrag den man ausgeben darf für einen Urlaub? 2000€? 3000€? 500?
Hätte ja sein können, das hier jemand schonmal dazu Erfahrungen gemacht hat.