Beiträge von Wechsler

    Hallo zusammen,


    nun habe ich eine zweite - vermutlich deutlich speziellere - Frage:


    Ich bin Bürgergeldempfänger mit einer nebengewerblichen Tätigkeit als Vermieter alter Campinganhänger. Für diese Tätigkeit möchte ich mittels eines Familienkredits einen Resthof als Lagerfläche erwerben. Die Immobilie wird nur gewerblich genutzt. Ich werde dort nicht wohnen. Eine selbstgenutzte Wohnimmobilie existiert an einem anderen Ort.


    Nun einige Fragen:

    - Wird diese nur für mein Nebengewerbe genutzte Immobilie mir als Vermögen angerechnet?


    Sofern ja:

    - Würde diese Immobilie mir auch als Vermögen angerechnet, wenn ich die Fahrzeugvermietung als Hauptgewerbe anmelden würde?

    - Wird der Familienkredit als vermögensmindernd angerechnet?


    Sofern nein (keine Vermögensanrechnung):

    - Darf ich einige Stellflächen auch an Dritte vermieten, was dann ja keine gewerbliche Tätigkeit wäre?


    Danke vorab. Ist vermutlich nicht so häufig, diese Konstellation.

    Danke. Also ist relevant, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird. Gut zu wissen. Wir hatten es unabhängig vom Bürgergeld für künftig umgedreht, dass ich es künftig bekomme. Dann werden wir das ganz schnell wieder zurück ändern.


    Für Januar und Februar ging das Kindergeld aber definitiv an die Kindsmutter. Also stimmt die Berechnung nicht.

    Hallo zusammen,


    in der Suche gab es ähnliche, aber keine treffenden Fälle. Daher nun eine neue direkte

    Anfrage. Meine Kinder leben im 50/50-Wechselmodell. Mutter erwerbstätig, ich habe nun

    Bürgergeld beantragt.

    Im Bescheid wird mir pro Kind der halbe Bedarf, aber das volle (statt das halbe) Kindergeld angerechnet. Das Kindergeld wird der Mutter ausgezahlt. Sie zahlt mir davon die Hälfte.

    Habe ich eine Chance, den Bescheid anzufechten? Oder ist diese "kinderfeindliche" Berechnung unumstößlich?