Danke für eure Antworten Tamar und Schorsch
Ich habe geade einiges zum Thema Unterhaltsvermutung nach §9 Absatz 9 des SGBII durchgelesen und bin ehrlich gesagt noch mehr verunsichert.
Meine Eltern kommen ja für meinen Unterhalt auf, ich habe ja kein eigenes Einkommen/Vermögen.
Aber sie sind schon in Rente und können es sich nur "grade so" leisten. Es kann doch nicht sein dass nur weil sie so nett wareb mich bei sich wohnen zu lassen und für die KV/PV aufzukommen, jetzt auf Dauer dazu verpflichtet sind? Ich würde meinen Eltern damit ja quasi ihr restliches Leben ruinieren.
Ich kann jetzt aber, ohne finanzielle Mittel, nicht einfsch so ausziehen damit sie raus sind..
Reicht die Angabe bei der Haushaltsgemeinschaft dass sie Rentner sind oder sollten wir am besten direkt (ihre) Kontoauszüge mitschicken?