Natürlich ist es dann. Mit dem Anspruch, der noch übrig ist. Wenn du also jetzt für ein Jahr Anspruch hast und dann zum 1.4. Arbeit aufnimmst, sind z. B. noch 9 Monate übrig, die du dann geltend machen kannst.
Das heißt, wenn ich beispielsweise zum 1.4. anfange und nach 4 Wochen gesundheitsbedingt aufhören müsste, dann hätte ich also noch Anspruch für die restlichen 8 Monate Alg 1? Habe ich dich da richtig verstanden? Vielen Dank für deine Hilfe.