Vermögensumwandlung ist kein Einkommen so weit ich weiß. Wäre gut wenn du auch nachweisen kannst dass du es schon vor dem Bürgergeldbezug besessen hast.
Ich habe Gold in Höhe von ca. 8000€ vor dem Bürgergeldbezug gekauft und dies als Vermögen angegeben. Nun möchte ich das Gold verkaufen und quasi in Bargeld umwandeln. Wird dies als Einkommen gerechnet? Besten Dank im voraus.