Vielen lieben Dank Tama damit kann ich jetzt was anfangen und mit arbeiten
Beiträge von SebastianM
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Ich hätte nicht gedacht das es zwischen SGB II und SGB XII diesbezüglich Unterschiede gibt! Es handelt sich bei der Person um eine mit SGB XII Bezug.
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Meine Betreute ist psychisch krank und es fällt ihr trotz zwei Katzen schwer alleine zu sein.
Was bedeutet Beweislastumkehr und wie beweist man das?
Meine Betreute bekommt Wohngeld von daher ist bei ihr Größe und Preis egal. Die Garage sowie das größere Schlafzimmer nimmt meine Betreute für sich. Die Mietverträge sind dann so zu gestalten das es keine Probleme bezüglich Größe und Preis mit dem Grundsicherungssamt gibt.
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Meine Betreute möchte mit einer Freundin zusammen wohnen. Meine Betreute bekommt Wohngeld und die Freundin Grundsicherung.
Jetzt stellt sich das Problem das meine eheähnliche Lebensgemeinschaft vermeiden möchte. Da sie de facto auch nicht vorliegt.
Was muss man bezüglich der Vermeidung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft beachten? Ist es sinnig das beide einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen? Kann es eventuell besser sein das meine Betreute Hauptmieterin ist und sie die Räume untervermiet an ihre Freundin.
Des Weiteren ist das Problem dass die Miette 970€ mit Nebenkosten kostet. Der Richtwert für die Stadt beträgt 413€ Miete mit Nebenkosten und Ab-/Wasser.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe und Unterstützung!