Beiträge von RaulWfd
-
-
Aufgrund verschiedener Umstände bin ich gezwungen, aus Mexiko nach Deutschland zurückzukehren. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, kann ich davon Ausgehen das ich nach meiner Anmeldung in Deutschland einen Anspruch auf Bürgergeld habe.
Meine Anfrage bezieht sich jedoch auf meine Ehefrau sowie auf die drei mittlerweile volljährigen Kinder, die sie mit in die Ehe gebracht hat.
Meine Frau ist mexikanische Staatsbürgerin. Ich möchte gerne wissen, ob auch sie Anspruch auf Bürgergeld hat, sofern sie gemeinsam mit mir nach Deutschland übersiedelt. Die gleiche Frage stellt sich in Bezug auf die drei volljährigen Kinder.
Der Bezug des Bürgergeldes soll ausschließlich für den Zeitraum erfolgen, den ich benötige, um in Deutschland erneut eine Beschäftigung zu finden. Leider bin ich derzeit finanziell nicht in der Lage, den Lebensunterhalt meiner Familie in Mexiko aus eigenen Mitteln dauerhaft zu sichern.
Für eine Auskunft zu den Anspruchsvoraussetzungen meiner Familie wäre ich Ihnen sehr dankbar.