also über die agentur (egal ob algI oder algII) wird man nur krankenversichert, sobald auch ein leistungsanspruch besteht. und das wäre dann ab 1 cent. also wenn man nur arbeitssuchend gemeldet ist, kein L-anspruch besteht, muss man sich freiwillig versichern. privatversichern ist nochmal was anderes. nach deutschem gesetz nennt es sich freiwillige versicherung.
als rat an alle hier, die ihre ansprüche selbst überschlagen haben, nehmt das theater auf euch und lasst es vom amt prüfen, verlasst euch nicht auf internet-rechner oder sonst was. kinderzuschläge, freibeträge etc. werden in der eigenen rechnung oft nicht berücksichtigt und aus sicht des amtes würde eventuell doch ein L-Anspruch bestehen. und wie gesagt, da reicht 1 euro aus und man ist gesetzl. krankenversichert, solange eine familienversicherung ausgeschlossen ist. und das kann man auch immer bei der jeweiligen krankenversicherung nachfragen, dafür sind die ja da, um fragen zum versicherungsschutz zu beantworten.
bei der agentur für arbeit kann man sich immer arbeitslos oder arbeitsuchend melden, auch ohne leistungsanspruch. da ist der versicherungsschutz dann zwar nicht gegeben, aber die vermittlung wird trotzdem vorgenommen. da die agentur unentgeltlich arbeitet, zählt hier nicht das argument "die müssen dann ja auch für mich zahlen bei der vermittlung" die vermittlung in arbeit ist umsonst. ihr müsst da ja kein geld hinlegen, damit die euch jobvorschläge machen.
und zur vermittlung gehören auch die dazugehörigen kosten, sprich bewerbungskostenerstattung, reisekosten und fahrtkosten (z.b. zu vorstellungsgesprächen). das sind keine kann-leistungen, sondern muss-leistungen. also die agentur muss im rahmen ihrer möglichkeiten jobvorschläge machen und auch die zur jobsuche entstehenden kosten erstatten. da gibt es natürlich grenzbeträge und voraussetzungen und sonst was. aber die würden euch die mitarbeiter erklären, wenn ihr euch arbeitsuchend oder -los meldet und wenn nicht, steht auch immer alles in den schönen merkblättern, sogar mit beispielrechnungen.
in sachen krankenversicherungsrecht kann ich nur mein wissen preisgeben, allerdings ohne gewähr, da seid ihr bei eurer krankenversicherung an der richtigen adresse. bei lebenspartnerschaften könnte eventuell auch eine familienversicherung vorgenommen werden, aber da bin ich mir nicht sicher. wobei bei einer verlobung die wahrscheinlichkeit noch größer wäre, da eine heirat ja geplant ist und dann ja sowieso die familienversicherung eintreten würde.
bei einem 400 euro job wird ein kleiner pflichtbeitrag zur krankenkasse gezahlt, somit ist meine ich in gewisserweise auch der krankenversicherungsschutz gegeben. schließlich ist man in deutschland ja eigentlich verpflichtet krankenversichert zu sein.
und beim hartz IV gab es auch mal die möglichkeit zur befreiung der beiträge zur freiwilligen krankenversicherung. da müsst ihr euren einzelfall allerdings bei dem jobcenter nochmal genau erfragen.
ich weiß nur, dass bis vor kurzem z.b. rentner (nicht nur altersrentner!) sich ja auch freiwillig versichern müssen und die konnten bis vor ein paar monaten in dortmund (NRW) zumindest einen antrag auf erstattung bzw. beihilfe zu den versicherungsbeiträgen stellen.
aber: versichert euch lieber nochmal genau bei den jobcentern und den krankenkassen!
ich hoffe ich konnte ein paar fragen beantworten (auch auch verständlich)