Hallo,
erstmal klasse das sich so viele Menschen hier angangieren, ich habe mal eine Frage, ich lebe in Scheidung und erhalte Leistungen der Arge, ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem 3 jährigem Sohn. Nun hat mein noch Ehemann seit April Kindesunterhalt gezahlt was ich aber nicht bei der Arge angegeben habe, in dem Glauben das Kindesunterhalt nicht zur Berechnung der Leistung hinzugenommen werden kann, nun kam ich durch Erzählungen einer Bekannten aber ins Zweifeln, ob ich das nicht doch hätte angeben müssen, kann mir da evtl. jemand weiterhelfen, und wenn ich da einen Fehler gemacht haben sollte, mir sagen was mich erwarten würde und wie wenn dann die Anrechnung aussehen würde.
Ich wäre euch wirklich sehr dankbar wenn Ihr mir weiterhelfen würdet!!!!
Grüße Herbilini