Hallo,
vielen Dank für die Antwort; hat mir sehr geholfen.
Herzliche Grüße
Horst
Hallo,
vielen Dank für die Antwort; hat mir sehr geholfen.
Herzliche Grüße
Horst
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich für meine nachstehenden Fragen hier richtig bin, versuch es aber. Die Fragen beziehen sich auf das damalige Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe vor Einführung von Arbeitslosengeld 2 im Jahr 2005.
Welche Beträge wurden für die Rentenversicherung zugrunde gelegt:
a) Vom Bemessungsentgelt, also ausgehend vom zuletzt erhalten Bruttogehalt (wie auch bei Lohn- oder Gehaltszahlungen üblich)
b) Vom Leistungsentgelt, somit das erwähnte Bemessungsentgelt minus der vom Arbeitsamt vorgenommenen Abzüge wie Lohn- und Kirchensteuer, Beiträge zur Sozialversicherung etc.
c) Vom Leistungssatz, also von der zu einem bestimmten Prozentsatz (vom Leistungsentgelt berechnet) erfolgten Auszahlung durch das Arbeitsamt
d) Oder???
Ich würde mich freuen, wenn das vielleicht (noch) jemand weiß und mir diese Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank im voraus und Grüße von
Horst
Hallo,
meine Frau und ich beziehen leider Arbeitslosengeld 2; meine Frau hat eine geringfügige Beschäftigung ( 400,--). Unsere Tochter (22 Jahre) wohnt noch bei uns und erhielt ebenfalls Arbeitslosengeld 2, also den entsprechenden Regelsatz und KdU-Anteil,wobei das Schülerbafög von € 192,--, welches sie bisher erhielt, zu 100 Prozent mit der Leistung der Arge verrechnet wurde. Ich habe jetzt gehört, dass dies aber nur zu einem gewissen Teil angerechnet werden dürfte. Weiß jemand, was nun richtig ist?
Nun besucht sie ein Kolleg (nicht zu verwechseln mit einem Berufskolleg) und erhält elternunabhängiges Bafög von € 389,--. Heute habe ich den neuen Bewilligungsbescheid der Arge zum 01.01.2009 erhalten; hierin ist meine Tochter mit “0” aufgeführt, erhält seitens der Arge keine Leistung mehr, auch keinen Mietanteil (KdU); d. h. meine Frau und ich erhalten nur noch 2/3 der Miete. Meine Tochter läge mit dem Bafoeg und dem Kindergeld über den Regelsatz und könnte laut Arge ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Ist das so richtig? Falls ja, könnte meine Tochter dann, obwohl sie noch bei uns wohnt, evtl. Wohngeld beantragen oder kann sie erhöhtes Bafoeg erhalten, wie z. B. jemand, der eine eigene Wohnung hat; denn sie müsste ja jetzt das fehlende Drittel der Miete übernehmen, also Miete zahlen? Nach dem derzeitigen Stand hätten wir nun weniger zur Verfügung als vorher.
Ich hoffe auf Antworten hierzu und danke jetzt schon im voraus.
Herzliche Grüße
Horst