Beiträge von Klausi W.

    Hier kommt es darauf an, wer den Umzug veranlasst hat. Wenn der Umzug von der ARGE veranlasst und auch genehmigt wurde, würde die ARGE auch die Doppelmiete übernehmen, da dies zu den Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II gehört. Wenn sich durch den Umzug also bessere Chancen ergeben, einen Job zu finden, sollte das also machbar sein.

    Klausi

    Bevor du Arbeitslosengeld II bekommst, solltest du Wohngeld beantragen. Dies ist auf jeden Fall vorrangig vor HArtz IV zu beantragen.

    Zum Gutschein: Hat sich deine Beraterin denn dazu geäußert, ob du ihn einlösen musst? In der Regel wird ja einem auch gesagt, ob es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt oder nicht. Wenn es Pflicht sein sollte und du es nicht machst, dann kann durchaus eine Sperrzeit auf dich zukommen.

    Klausi

    Das einzige was ich davon nachvollziehen kann, ist die Kürzung um das Kindergeld. Das Problem ist, dass wenn der Widerspruchsbescheid ergangen ist, jetzt nur noch der Weg vor das Sozialgericht bleibt, um die Sache abschließend zu klären. Hier solltest du mal die Beratungshilfe in Anspruch nehmen und dich mit einem Anwalt zusammensetzen.

    Klausi

    Wenn dein Einkommen aus dem ALG 1 zu niedrig ist, kannst du Wohngeld beantragen, damit deine Miete gedeckt ist. Der Punkt ist aber diser, dass der Regelsatz von 359€ nicht für die Miete bestimmt ist sondern für deinen Lebenshalt. Du kannst also noch zusätzlich ergänzend Hartz IV beantragen.

    Die Unterhaltspflicht der Eltern ist so ne Sache. Deine Eltern haben dir ja schon Unterhalt für die erste Ausbildung geleistet, somit könnten sie schon die Unterhaltspflicht erfüllt haben. Ich wei jetzt aber nicht, ob die ARGE nicht sagt, dass trotzdem noch Untarhalt gewährt werden muss, um Hartz IV zu vermeiden.

    Klausi

    Wie kann denn der § 11 SGB II Ländersache sein? Das ist keine Auslegungssache, zweckbestimmt ist zweckbestimmt. Hat sie dir das schriftlich mitgeteilt, dass das BAföG angerechnet wird, weil es von Bundesland zu Bundesland anders gemacht wird? Ich würde mich schriftlich bei der ARGE beschwere und zwar beim Vorgesetzten!

    Klausi

    Das ist nämlich die Frage, ob der Preis stimmt. Zwar ist die Wohnung auf der ersten Blick günstig, jedoch musst du als alleinstehende Person die gesamte Wohnung "befeuern", dementsprechend sind die Heizkosten für diese Wohnung recht hoch und würden für eine einzelne Person eher unangemessen ausfallen.

    Die ARGE wird also deine Miete übernehmen, kann jedoch Kürzungen bei den Heizkosten vornehmen.

    Wenn dein Freund mit in die Wohnung zieht, wird man davon ausgehen, dass er sich zu 50% an den Kosten beteiligt.

    Klausi

    Hierzu der Infotext:
    Arbeitslosengeld - Hartz IV 4 - ALG 2 II

    Dieser Zuschuss beträgt 2/3 zwischen (ALG 1 + Wohngeld) und (Regelleistung + Kosten für Unterkunft), jedoch die von die genannten Maximalbeträge.

    Wenn dein ALG 1 niedriger war und du kein Wohngeld beantragt hast, dann wirst du diesen Zuschlag nicht erhalten, da dies nur der Fall wäre, wenn dein ALG höher gewesen wäre. Dies ist eine Ausgleichszahlung.

    zu finden in § 24 SGB II

    Klausi

    Was willst du hier erhalten, eine Anleitung, wie du trotz Vermögen Hartz IV bekommst? In meinen Augen bist du nicht bedürftig, also geb das Geld, anstatt es zu "investieren", für deinen Lebensunterhalt aus. Es gibt genug Leute, die bedürftig sind...

    Klausi

    Wie alt bist du denn? Wenn du unter 25 Jahre bist wird es ziemlich schwierig sichg abzunabeln, zumindest was Hartz IV anbelangt. Deine Eltern haben dir bis zum Erreichen der ersten beruflichen Ausbildung Unterhalt zu leisten. Aus dem Grund gibt es auch eine "Stallpflicht" zu Hause, was bedeutet, dass du entweder nichts oder kaum Geld vom Amt sehen würdest, wenn du ausziehst.

    Zumindest solltest du dir vorher eine Genehmigung holen und nachfragen, aber wie gesagt sind die Chancen sehr gering.

    Du solltest dich aber ausbildungs- arbeitssuchend melden, wenn du weiterhin Kindergeld erhalten möchtest.

    Klausi

    Die ARGE kann den kompletten Betrag einbehalten, abzüglich Warmwasser. Ist ja auch irgendwie logisch oder nicht...wenn die Nebenkostennachzahlungen seitens der Arge gezahlt werden, so kann sie auch die Erstattungen einbehalten.

    Klausi

    Du wirst als BAföG Empfänger leider nicht erhalten. Eine "Erstausstattung" für Schüler sowie Kaution für eine Wohnung gibt es nicht, zumindest gibt es da keine Regelung für. Diese könntest du nur erhalten, wenn du HArtz IV Empfänger wärst, was eben nicht der Fall ist, da du BAföG erhälst.

    Es wird dir also nichts anderes übrig bleiben, als zu versuchen, einen kleinen Kredit über eine Bank oder von Privat zu erhalten.

    Möglicherweise gibt es auch Stiftungen, die so etwas finanzieren/ fördern, ich weiß es aber nicht.

    Klausi

    Das Problem welches ich sehe ist, dass es im Endeffekt nichts anderes ist, als wenn du die Wohnung selbst anmietest und dir deine Familie den Rest erstattet.

    Wenn deine Schwester die Wohnung mietet und sie an dich weiter untervermietet, dann ist sie ja Mitbewohnerin der Wohnung und du würdest einen noch geringeren Teil an Miete bekommen als den sonstigen. Warum stellt sich denn die ARGE so quer?

    Klausi

    Die ARGE zahlt doch nur den Teil, der angemessen ist. Warum wollen die denn nicht zustimmen, wenn deine Familie den Rest übernimmt? Das muss schon alles vorher geklärt werden, nicht, dass die ARGE dann später sagt, die bezahlen nichts für die Wohnung.

    Die Gründe für diese Ablehnung wären aber interessant.

    Klausi

    Es gibt nur bis zum 25. Lebensjahr die Pflicht, bei den Eltern zu wohnen. Jetzt kannst du selbst einen Antrag beim Amt stellen und diese werden die Kosten für eine angemessene Wohnung übernehmen. Bedenke aber, dass du nur einen Teil für die Miete bekommst, wenn du mit deiner Freundin zusammenziehst, und dass du spätestens nach 12 Monate eine Bedarfsgemeinschaft mit ihr bildest.

    Klausi

    Bei Hartz IV gibt es keinen Freibetrag von 160€. Dieser beträgt 100€. Zusätzlich kannst du von dem Betrag, der die 100€ übersteigt (bei Minijob bis 400€) 20% geltend machen. Der Rest wird angerechnet. Du musst den Job auf jeden Fall beim Amt melden ;)

    Es kann deine Freuindin niemand verpflichten, BaföG zu beantragen. Wenn sie so über die Runden kommt, dann ist das doch auch ok.

    Klausi