Hier kommt es darauf an, wer den Umzug veranlasst hat. Wenn der Umzug von der ARGE veranlasst und auch genehmigt wurde, würde die ARGE auch die Doppelmiete übernehmen, da dies zu den Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II gehört. Wenn sich durch den Umzug also bessere Chancen ergeben, einen Job zu finden, sollte das also machbar sein.
Klausi