nun, laut amt wurde der bescheid rausgeschickt. bei mir ist aber leider keiner angekommen... in meinem ort habe ich keinen wohnspiegel. gibt keine weitere mietwohnung. aber in der nächstliegenden stadt liegt er bei 4,00 € soviel ich weiß...
Beiträge von awi
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hallo,
ich bin etwas verzweifelt- mal wieder. folgendes: ich habe meinen bescheid für kosten unterkunft un heizung nicht erhalten. aufgefallen ist es mir aber erst nach 5 monaten, da ich okt/nov/dez weiterhin geld bekommen habe. im dez hab ich einen nebenverdienst angefangen und bis zur neuberechnung hat mir die arge meine gelde "eingefroren". die kosten für unterkunft und heizung habe ich für jan./feb./mrz. noch immer nicht. daher konnte mir auch nicht auffallen, das sie mir diese gekürzt haben das fehlen des bescheides und der kürzung habe ich erst bemerkt, als ich diesen beim gericht vorlegen mußte um beratungshilfe zu bekommen: ich also zur amt (wohnung) und dort das grosse erwachen! frsit abgelaufen??? im bescheid wurde mir nur für okt.nov.dez. normal bewilligt, für jan.feb.mrz. schon gekürzt. ab april nochmals. in meinem ort gibt es aber keine weitere mietwohnung!!! muß ich ortswechsel hinnehmen??? ist die kürzung nach drei monaten gerechtfertigt??? kann ich die frist zurücksetzen??? meine wohng (1 erw + 1kind) hat leider 104 qm. kaltmiete 281 €. ich weiß dass sie zu groß ist, aber was gilt hier als angemessen? in dem bescheid steht ich darf eine angemessene GRUNDMIETE von 210,00 € haben. bei angemessenen nebenkosten und heizkosten steht kein betrag. kommt auf die grundmiete die anderen kosten drauf? wäre schön wenn mir jemand (vielleicht auch mit gesetzestextauszügen oder gerichtsbeschlüssen) weiterhelfen könnte. mir qualmt nähmlich sehr der kopf. müßte ich eine ortswechsel machen, würde meine tochter auch in einem anderen ort auf eine andere schule gehen müssen. und in zwei jahren erneut die schule wechseln. im letzten jahr hat erst ein schul- und schulortswechsel durch schließung ihrer schule stattgefunden.