hallo,
mich würde interessieren wie bei harz 4 in folgendem fall umgegangen wird, vieleicht kann mir da jemand helfen :
kind,
mutter
leben in bedarfsgemeinschaft , harz 4 emfang.
nehmen wir an , ein student (nicht mehr bafög berechtigt wegen zu langer studiendauer , keine arbeit z.z. ) zieht zu der mutter und dem kind in die bedarfsgemeinschaft, wie wird harz 4 berechnet ?
der student wird nicht mit in die berechnung aufgenommen,
oder
wird in die berechnung mit aufgenommen ?
danke für mögliche antworten.