Das Jugendamt wird sicherlich hier keine Beratung oder Hilfe durchführen.
Beiträge von tabbivan
-
-
Hallo, vielleicht kann jemand helfen.
Wenn man sich von seinem Partner trennt und mit den Kindern eine andere Wohnung beziehen muss - der Sachbearb. der Arge die Kostenübernahme aber ablehnt mit der Begründung:
Sie haben ja eine Wohnung, wenn Sie sich jetzt trennen wollen, ist das Ihre Sache, 2 Wohnungen übernehmen wir kostenmässig nicht - oder aber Sie zeigen den anwaltlichen Schriftverkehr vor, dann wird die Angelegenheit geprüft.....wäre das korrekt so?
Frau will eigentlich nicht dem SB die konkreten Gründe für den Auszug/Trennung nennen - müsste man das?
Eine Bekannte erzählte, sie hätte gelesen, dass in solchen Fällen die Umzugskosten, die Übernahme der angemessenen Mietkosten für die Frau mit Kindern erfolgen muss und die Frau -wenn mir auch das Wort nicht gefällt- sogar Anspruch hätte, von der Arge die Kosten für eine Waschmaschine zu bekommen.
Wer kennt die Vorgehensweise bei Trennung? Danke