Danke für Deine Antwort, ich frage mich wirklich was die von der ALG 2 Hotline fürn Zeug erzählen!!! Also denn das mit dem Unterhaltstitel habe ich denen gesagt, es liegt einer vor!
Also wir hätten einen Anspruch von etwa 150- 200 Euro Hartz 4 zum Lohn des LP. Darin würde dann auch der Unterhalt, den mein PArtner leisten muß berücksichtigt. Das hat mir soeben ein Arbeitsamtmitarbeiter telefonisch mitgeteilt. Der hat mich direkt vom zuständigen Arbeitsamt zurückgerufen. Der hat mir dann auch nochmal erklärt, da der Titel vorliegt, dass es doch berücksichtigt wird. Er hat aber auch gemeint, dass wir sicherlich auch, und das sei vorrangig einen Anspruch auf erhöhtes Kindergeld hätten. Nach dem Einkommen meines Partners meinte er, stünden wir damit sogar besser und wir würden sicher mit dem Höchstsatz von 140 je Kind rechnen können. Das wären dann nur mit erhötem Kindergeld ca zwischen 80- 150 mehr als hartz 4. Nur, bei Hartz 4 wäre ich noch kranken versichert, mit erhöhtem Kindergeld nicht. Das bedeudet, dass wir mit hartz 4 doch besser dran wären. Es sei denn es kann uns jetzt noch jemand sagen, wie hoch im Falle "kein Hartz4" das Wohngeld für uns wäre. Wenn das die 141 Euro ausmachen würde, die ich an die Krankenkasse zahlen muss, dann stünden wir ohne H4 tatsächlich besser da. Oh Gott- das ist ja so verzwickt.
80- 150 ich meinte 80- 130 Euro