Warum wird denn sein Nettolohn voll dazugerechnet? Ich würde Einspruch gegen den Arbeitslosengeld II Bescheid einlegen, denn dein Freund ist dir in keiner Weise zu Unterhalt verpflichtet, dementsprechend darf auch sein Lohn nicht voll angerechnet werden.
Danke erstmal für die Antwort..
ja sie wollen uns als eheähnliche gemeinschaft laufen lassen...und es gibt ja auch ein urteil in dem beschrieben wird das titulierter Unterhalt angerechnet werden muss..oder hab ich mich da falsch informiert..
ja ich muss mein antrag erst am 26.5 abgeben des war nur ne vorrausberechnung von der netten dame..:D..
jetzt lass ich mich mal überraschen und wenns so ist wie die gesagt hat dann erheb ich einspruch..oder?
Danke im vorraus.
Tina