Ich verstehe nicht wieso die Betriebskostengutschrift für 2022 angerechnet werden aber die Betriebskostennachzahlung für 2023 abgelehnt wird, oder habe ich die Briefe falsch verstanden?
Die Nebenkosten, die an den Vermieter gehen oder von ihm wieder erstattet werden, sind echte Betriebskosten, die auch im Rahmen der Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden. Hast du eine Erstattung erhalten, musst du diese beim Jobcenter angeben, da diese ab dem Folgemonat des Zuflusses mindernd auf die Kosten der Unterkunft und Heizung angerechnet werden. In diesem Fall würde das Jobcenter die Auszahlung der Unterkunft und Heizung mindern. Regelbedarf und evtl. Mehrbedarfe sind davon nicht betroffen.
Da du die Erstattung der Betriebskosten nicht beim Jobcenter angegeben hast bzw. zu spät, sind bereits Leistungen ausgezahlt worden, auf die du keinen Anspruch hattest. Somit fordert das JC das Geld zurück, vorher kannst du Stellung dazu nehmen.
Strom - also der normale Haushaltsstrom - gehört nicht zu den Kosten der Unterkunft und Heizung und muss aus dem Regelsatz bestritten werden - wie das Jobcenter auch richtig schreibt. Für die Nachzahlung beim Stromanbieter musst du selbst aufkommen. Du solltest versuchen, mit dem Stromanbieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren.