Beiträge von Pik:Ary

    wenn du krank geschrieben bist und die ursachen in deiner ausbildungsstelle liegen, denke ich nicht, dass es eine sperrung geben sollte.

    hast du keinen anspruch mehr auf arbeitslosengeld?

    möglicherweise hast du ja noch anspruch auf wohngeld und wenn dein einkommen nicht ausreicht, bleibt nichts anderes übrig, als ergänzend hartz iv zu beantragen.

    Dir bleibt ja nichts anderes übrig, als zur ARGE zu gehen, da du neben den 400€ kein "laufendes und festes" Einkommen hast. Wenn du dich dann dort gemeldet hast, hast du automatisch eine Krankenversicherung in der Pflichtversicherung. In diesem Fall wird dein Einkommen aber angerechnet.

    Ob es da noch andere Varianten gibt, wie du es schreibst, dass der Beitrag übernommen wird und du für den Lebensunterhalt selbst dorgen musst, solltest du unbedingt bei der ARGE erfragen, damit es keine Komplikationen gibt und du am Ende gar nicht versichert bist.

    mit welcher begründung wurden denn deine leistungen gestrichen?

    Hier mal ein Auszug:

    Nach meinem Kenntnisstand wird das Pflegegeld für das erste Kind gar nicht angerechnet, wie auch bei der alten Regelung. Beim zweiten und dritten Kind wird das Pflegfegeld je zur Hälfte angerechnet, für das vierte und fünfte Kind jeweils 75 Prozent und ab dem sechsten Kind wird das Pflegegeld vollständig auf den Bedarf angerechnet.

    Beim Erziehungsgeld sieht es anders aus. Dieses wird, im Gegensatz zum Unterhalt oder dem Kindergeld, nicht als Einkommen angerechnet.

    nun ja, 1 bewerung pro monat zeigt nicht gerade dein engagement. ich glaube, 15 bewerbungen pro monat hält das amt für angemessen, da hast du aber ziemlich geschludert.

    angesichts dessen denke ich, dass der arge berater so etwas von dir verlangen kann, da du ja in der letzten zeit "nichts" gemacht hast. andererseits dürfte das ziemlich "uneffektives" handeln sein, da es auf standardbewerbungen hinausläuft und ob die vielversprechend sind, steht auf einem anderen blatt.

    vielleicht solltest du mit deinem berater mal sprechen, ob er nicht eine andere lösung parat hätte, möglicherweise kannst du ja selbst vorschläge zu deiner wiedereingliederung machen, da das ja zusammen mit dem berater gemeinsam gemacht werden sollte.

    Um genaue Angaben machen zu können, liegen zu wenige Informationen vor. Hierbei ist natürlich das Einkommen wichtig. Wie sich der Bedarf bei einer Bedarfsgemeinschaft ändert, kannst du in dem o.g. Infotext nachlesen.

    Bei der ARGE sollte dir jemand eine verbindliche und kompetente Auskunft geben können, wenn du alle Zahlen vorlegst, die relevant sind.

    Leider ist es nicht möglich, hier deinen bzw. euren kompletten Bedarf auszurechnen.

    Ich habe mal den Link zum Artikel hier:
    https://www.buergergeld.org/news/

    In dem Artikel geht es darum, dass diese Familie zuviel bekommen hat, aufgrund eines Rechenfehlers.

    In deinem Fall ist es aber so, dass du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hattest, da du BAföG-Berechtigter warst. Diese Leistungen schließen einander aus, das heißt, der Widerspruch war meinem Meinung nach von vorne herein zum Scheitern verurteilt.
    Wenn du nichts schriftliches von der ARGE hast, dürfte es eh schwierig gewesen sein, das dem Amt nachzuweisen, dass du eine falsche Auskunft erhalten hast.

    So wie es aussieht, würde dann vllt. der Mitkostenzuschlag geringer ausfallen, weil die Mietbelastung für dich und deinen Sohn geringer ist. Der Grundbedarf deines Sohnes dürfte sich ansich nicht verändern, da ja dein Partner nichts zum Unterhalt für dich oder deinen Sohn beisteuern muss.

    Nach einem Jahr wird es aber wohl so sein, dass es sich bei euch um eine Bedarfsgemsinschaft handeln wird.

    Also, es kann Euch keiner zwingen Schulden aufrecht zu erhalten, da die Zinsen wie gesagt höher werden. Vermögen wird mit den Schulden aufgerechnet, also kommen diese in jedem Fall in die Berechnung rein.

    Klar ist, dass die Lebensversicherung verwertet werden muss, dabei sind die Freibeträge zu beachten, die nach Alter gestaffelt werden.

    Da es sich hierbei um eine andere soziale Leistung handelt, ist es meiner Meinung nach richtig, dass das Bafög mit angerechnet wird. Da dein Mann studiert, müsste es aber so sein, dass nur der Zuschuss Anteil des Bafög angerechnet wird, nicht aber der Darelehensanteil, da dieser zurück gezahlt werden muss.

    normalerweise nicht. die 347 € sind dafür gedacht, den lebensunterhalt zu bestreiten und die mietkosten gehören extra gedeckt.

    du solltest mal mit deinem arge-berater sprechen, da dies in meinen augen nicht wirklich mit rechten dingen zu geht.

    warum musstest du überhaupt hartz iv beantragen, hast du keinen anspruch auf arbeitslosengeld i?

    gruß

    bafög berechtigte sind eben nicht alg ii berechtigt. da dies bei dir aus altersgründen schon versagt wurde, bleibt dir nur die möglichkeit von alg ii, diese situation würde ich dem amt schildern. aufgrund deines alters hast du nämlich keinen anspruch auf bafög, egal ob diese schulform förderungsfähig ist oder nicht.

    die reform hartz iv ist nicht dafür geschaffen worden, um sich auf staatskosten (klingt hart) eine wohnung zu suchen. wenn keine triftigen gründe vorliegen, kann das amt diesem antrag widersprechen. am besten ist es, sich einen job zu suchen und anschließen eine wohnung. du hast glück, dass du bei deiner mutter wohnen kannst. in deinem fall liegt keine bedürftigkeit vor.

    sofern du dies nicht aus eigenen mitteln aufbringen kannst, erhälst du vom amt einen gutschein für einen neuen kühlschrank, es gibt geschäfte, meist im gleichen ort, wo man diesen gegen einen kühlschrank einlösen kann.

    es ist ja so, dass hartz iv nicht der bereicherung dienen soll. man darf 100 € anrechnungsfrei nebenher haben, alles andere wird auf die leistungen angerechnet.

    sollten sie die hundezucht nicht angeben und damit geld verdienen, so dürfte das ziemlich einem betrug ähneln.