wenn du zu hause wohnst, sollten deine eltern für die aufkommen, du kannst aber hartz iv beantragen, müsste durchgehen.
warum hast du alg beantragt, wie sieht es denn mit einem job aus?
wenn du zu hause wohnst, sollten deine eltern für die aufkommen, du kannst aber hartz iv beantragen, müsste durchgehen.
warum hast du alg beantragt, wie sieht es denn mit einem job aus?
nein, deine eltern sind dir gegenüber unterhaltsverpflichtet.
ja, das amt rechnet alles an. auch wenn ihr z.b. eine steuererstattung ebkeommen würdet, würde dies zur anrechnung führen.
wenn ein dreijähriges studium eine ausbildung gleichzusetzen sei, dann müsste es bei dir doch auch klappen. lass dir von deinem freund etwas schriftliches geben, in dem die aussage aufgeführt wurde oder sprech mal mit seinem sachbearbeiter.
dass das aa den antrag abgelehnt hat, liegt daran, dass es in den augen der arge an der notwendigkeit fehlt.
so grausam es klingt, da kann ja jeder sagen, "ja, es klappt hier nicht, wir müssen umziehen"
am besten ihr holt ein ärztliches attest, so dass ihr nachweisen könnt, dass ein umzug zwingend im wohle des kindes wäre
hartz iv dient der sicherung der existenz, hunde gehören da wohl eher nicht dazu und futterkosten in höhe von 100 € in bezug auf den regelsatz von 345 € sind schon eine ganze menge
nun ja, die bwa ist nicht gerade aussagekräftig, reicht da nicht der letzte steuerbescheid oder eine bescheinigung des steuerberaters?
anrechnungsfrei bleiben 100 €, jedoch solltest du beim amt erfragen, ob es sich in einer bedarfsgemeinschaft genauso verhält;)
sofern du also keine anderen einnahmequellen hast, arbeitsstelle fällt ja wohl aufgrund des praktikums flach, musst do wohl auf hartz umsteigen. da das praktikum ja nicht studienbedingt ist, ist auch nichts mit bafög zu holen
vor einem umzug immer beim amt nachfragen, damit es keine komplikationen gibt. die miete richtet sich nach der örtlichen gegebenheit, sprich eurem mietspiegel in der stadt, den du beim amt erfragen kannst.
hier kannst du etwas zur größe der wohnung nachlesen:
https://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung/
wie bist du denn jetzt über die runden gekommen?
nun ja, wenn ihr zusammen wohnt, musst du ja nicht für die komplette miete selbst aufkommen, das wird das amt schon berücksichtigen. weiterhin kommt bei euch dann später auch die bedarfsgemeinschaft in betracht, so dass deine regelleistung auch geringer wird.
ihr bekommt zwar keine neue, jedoch sollten ihr einen gutschein bekommen, mit der ihr euch in einem vom amt vorgesehenen fachgeschäft eine kaufen könnt.
so kenne ich das zumindest
was ist an diesen aussagen missverständlich:
Zitat
Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren unter der Voraussetzung, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort Deutschland ist
und
Zitat
Vor Bewilligung von Regelleistungen sind jedoch Ansprüche auf Sozialleistungen und Unterhalt Dritten gegenüber geltend zu machen.
mit "Dritte" sind in diesem Fall deine Eltern gemeint
gruß
dir sollte der grundbedarf zustehen. da du eine bedarfsgemeinschaft mit deiner frau bildest, ist dise verringert, siehe auch die infotexte auf unserer seite.
natürlich kannst du hartz iv beantragen, jedoch müssen auch noch deine eltern unterhaltsansprüche an dich erfüllen.
irgendwie sollten die dir das mal genauer erklären. grundsätzlich müsste es angerechnet werden, da es ja wirklich eine bedarfsgemeinschaft ist, jedoch erst nach einem jahr.
für die ersten 12 monate müsstest du den vollen satz erhalten, zudem deine eltern nicht mehr unterhaltspflichtig dir gegenüber sind.
ja, weil deine schwester voraussichtlich unterhaltsberechtigt ist, da sie sich noch in der ausbildung befindet.
die erste möglichkeit wäre natürlich, arbeit zu finden und sich die wohnung selbst zu finanzieren.
ab dem 26. lebensjahr sind keine bedingungen mehr zu erfüllen, wie bis zur vollendung des 25. lebensjahres, so kannst du ganz normal das alg ii beantragen.
wie bestreitest du denn jetzt deinen lebensunterhalt?
gruß
meines wissens übernimmt die arge die notwendigen auslagen, so dass die medizinische versorgung gewährleistet ist. kosten esthetischer natur werden wohl nicht übernommen.
die rente wird auf die leistungen angerechnet. hartz iv dient nur der grundsicherung;)
problem ist, dass die arge die gleichen fragen stellen wird, wie die wohngeldstelle.
nach deinem einkommen zu urteilen dürfte aber nichts gegen einen antrag stehen. sofern er bewilligt wird, kannst du es ja mit dem einstiegsgeld versuchen;)
warum musst du denn ein darlehen aufnehmen, wenn du erbeitslosengeld ii bekommst? wird das nicht komplett von der arge bezahlt?
hier ein paar infos:
https://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung/
sie arge macht die wohnung nicht von der anzahl der zimmer abhängig sondern von der m² zahl;)
schüler haben keinen anspruch auf hartz iv und nach dem abi wirst du ja sicherlich studieren oder eine ausbildung aufnehmen.
sollte dies nicht der fall sein, hast du anspruch auf das alg ii.
die werden das wohngeld angerechnet haben, da es sich bei euch wohl um eine bedarfsgemeinschaft handelt.
dass kein wohngeld gezahlt wird hast du ja oben beschrieben, besteht denn anspruch darauf...die kann nämlich die ursache sein, warum das beim bescheid auftaucht.