Meine persönliche Einschätzung:
Wenn der PC mehrere tausend Euro kostet, würde ich diesen zunächst als Vermögen ansehen, der noch unter das Schonvermögen fallen würde, wenn nichts weiter ansteht. Und wenn er Vermögen und kein "üblicher" Haushaltsgegenstand ist, wäre die Verwertung meiner Meinung nach eine einmalige Einnahme. Gerade wenn mehrere tausend Euro zufließen, könnte man davon ausgehen, dass damit die Hilfebedürftigkeit im Monat des Zuflusses beseitigt würde. Bis zur Bedarfsdeckung würde ich also von einer Einkommensanrechnung ausgehen, der überhängende Betrag wäre dann ab dem Folgemonat wieder dem Vermögen zuzurechnen, unter Berücksichtigung des Vermögensfreibetrages.
Ich vermute aber mal, dass man generell bei einer hohen Geldausgang vom Konto, Paypal oder was auch immer, in so engem zeitlichem Zusammenhang mit einem Bürgergeld Antrag Probleme mit dem Jobcenter bekommen würde.