Ja, würde es. Der Anteil für die Miete würde aber gekürzt, da du ja auch weniger Kosten hast.
Beiträge von Pik:Ary
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Ihr bildet alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. Daher wird das Einkommen der Tochter angerechnet. Davon sind aber die berufsbedingten Werbungskosten abgezogen. Wie viel das ist, weiß ich nicht. In der Regel ist es aber so, dass die ARGE eine Beratungspflicht hat, daher sollte man sich da vielleicht noch einmal mit denen zusammensetzen.
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Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann muss dein Freund vorerst selbst Hartz IV beantragen bzw. rutscht automatisch nach Bezug von ALG 1 hinein.
Du selbst musst ja erstmal nichts unternehmen, mit 1.200€ im Monat bist du nicht bedürftig.
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Nach der Hochzeit wird das Einkommen deines Mannes auf euren gesamten Bedarf angerechnet, so kann es tatsächlich sein, dass kein Hartz IV mehr herauskommt. Wenn er genug verdient und ihr nicht mehr bedürftig seid, dann ist das doch auch richtig so.
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Ich würde erstmal abwarten, was im Bescheid steht. Zum Anwalt kannst du immer noch gehen. Aus deinen Angaben kann man auch nicht wirklich eine Prognose erstellen, da sie zu wenig Informationen gibt. Wenn dir der Bescheid in den Händen liegt, hast du ja schwarz auf weiß, was du bemängeln kannst. Das, was der Berater am Telefon sagt, spielt erstmal keine Rolle.
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Das mit dem Kredit für ein Auto von der ARGE ist so eine Sache. Du hast sicherlich keinen Rechtsanspruch drauf, denn solche Fälle werden immer dem Einzelfall entsprechend entschieden. Du/ Ihr müsst dem Amt plausibel erklären, warum ihr ein neues Auto braucht (bei 5 Kindern sicherlich kein Problem;)).
Ich würde mal einfach hingehen und mein Glück versuchen, wie gesagt, ein Anspruch darauf besteht nicht.
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wer will sie denn vom umzug abhalten???
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Die Frage ist natürlich, was verständliche Worte sind. Du könntest natürlich sagen, was du als Vermögen vermutest und hier könnte man dir sagen ja oder nö:D
Hier hast du ja schon einen Anhaltspunkt, vllt. ist das ja verständlich:
https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen/ -
Nein, so ist es nun auch wieder nicht. Es zählt nicht das Bruttoeinkommen sondern das zu versteuernde Einkommen und da ist die Freigrenze bei 7.680 €.
Beispielrechnung:
12x700€ = 8.400€ Bruttogehalt
abzgl. -920€ Werbungskosten (Pauschbetrag, ggfls. höhere Kosten)
abzgl. -1.680€ Sonderausgaben (gesetzliche Sozialversicherung ca. 20%)
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Gesamt 5.800€Damit hättest du also weiterhin Anspruch auf Kindergeld;)
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Kindergeld erhalten deine Eltern, ja. Bafög kannst du natürlich auch beantragen, wirst du aber nicht bekommen...also zwecklos. Eine betriebliche Ausbildung ist nicht förderungsfähig, außerdem würde ich auch bei einem Gehalt von 700€ brutto die Bedürftigkeit in Frage stellen:D (Du müsstest nach Adam Riese auf ungefähr 550€ Nettolohn + 164€ Kindergeld = 704 kommen). Das sollte doch dicke reichen;)
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Wenn Du ein Studium aufnimmst, hast Du evtl. Anspruch auf BAföG, damit entfällt der Anspruch auf ALG II.
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Ja, das stimmt. das sieht der § 21 Abs. 5 SGB II vor.
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hartz iv wirst du bekommen. vorerst solltest du aber das elterngeld beantragen, wenn der sprössling da ist. du bekommst auch den mehrbedarf für schwangere etc.
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hmm...es könnte sein, dass ihr in der wohnung bleiben könnt und die arge euch den höchstsatz des mietzuschusses zahlt. den übersteigenden teil müsstet ihr dann aber selbst bezahlen.
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hmm...eigentlich werden die reisekosten ja nur erstattet, weil sie ja wirklich entstanden sind und rechnerisch +-0 ergeben. mit welcher begründung rechnet das amt denn diese kostenerstattung denn jetzt an? logischerweise müsste das amt nämlich auch die tatsächlichen kosten gegenrechnen.
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warum weißt du schon, wann dein alg i ausläuft, wenn noch nicht klar ist, dass du eine kündigung erhälst.
wenn das alg i ausläuft, bekommst du alg ii...jedoch wird sich sicherlich eine bedarfsgemeinschaft mit deinem lebensgefährten ergeben. für das kind gibt es auch zusätzlich hartz iv regelsatz, hängt aber vom alter ab.
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grundsätzlich sollte noch nichts gekürzt werden, vielleicht an der leistung für die miete (wenn dein freund bei dir wohnt, muss er sich auch beteiligen).
erst ab einem jahr seid ihr dann eine bedarfsgemeinschaft
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ja, wird sie, weil ihr beide eine bedarfsgemeinschaft bilden und das gesamteinkommen zugrunde gelegt wird.
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Die Erstausbildung ist die Ausbildung, mit der du später einen Beruf ausüben kannst. Hierbei ist es egal, ob du nun eine Lehre machst oder studierst, Hauptsache du kannst anschließend einen Job ausüben.
Für den Tischler wäre die Tischlerlehre eine Erstausbildung, für einen Rechtsanwalt oder anderen Juristen nur das Jurastudium;)
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soweit ich weiß, wird das fiktive entgelt nach der ausbildung genommen. anhand dessen bekommt sie von der hälfte des fiktiven entgeltes das arbeitslosen gezahlt.
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du hast doch sicherlich einen vermögensfreibetrag...wie du auch sagst, ist das sparbuch angemeldet. mit welcher begründung rechnet denn das amt jetzt die beiträge an?
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das wäre problematisch, da du ja ein haus besitzt, was du nicht selbst nutzt (vermögen).
so lange das haus nicht verkauft ist, sehe ich da keine großen chancen. möglicherweise bekommst du aber einen vorschuss vom amt, wenns nicht zum leben reichen sollte.
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ich glaube, die steht gar nichts zu. bekommst du auch noch kindergeld, das wäre auch noch gut 154€.
mit einem einkommen von 300+540=840€ bist du nicht bedürftig...hast du noch die möglichkeit, zu deinen eltern zu ziehen oder dir irgendwogeld (privat) zu leihen?
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wenn dann wohngeld oder ...hartz iv nicht, da du in der ausbildung bist.
um das zu klären, solltest du mal zur wohngeldstelle gehen. es könnte aber auch sein, dass nix rumkommt, wenn es keinen grund gibt, zu hause auszuziehen und du dich in der erstausbildung befindest.
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dein freund muss nicht für deine krankenversicherung aufkommen...du bist im rahmen von hartz iv krankenversichert.
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warum willst du denn alg 2 beantragen und nicht erst arbeitslosengeld 1? hast du vorher gearbeitet?
sogar wenn du keine leistungen bekommst, wovon ich nicht unbedingt ausgehe, dann stehst du der arge zur vermittlung zur verfügung.
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wenn du doch arbeitslos geeldet bist, dann bist du noch über die agentur für arbeit krankenversichert.
warum ist denn keiner zuständig für dich?