von wohngeld kann man nicht leben...wenn man von wohngeld leben müsste, würde man es gar nicht erhalten. du kannst nur wohngeld beantragen, wenn du nachweisen kannst, dass du mit deinem restlichen einkommen deinen lebensunterhalt bestreiten kannst;)
Beiträge von Pik:Ary
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ja, weil es einkommen ist.
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einfach mal anrufen und fragen, warum sie die unklarheiten so kurzfristig anmerkt;)
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für hartz iv gibt es keine feste leistungsdauer. es wird so lange gewährt, wie jemand bedürftig ist. bei einer festansdtellung ist man ja nicht mehr bedürftig;)
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soweit ich weiß, zählen die stunden nicht mehr...es geht einfach nur noch um das einkommen.
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nein, die mutter hat nicht für den unterhalt der tochter aufzukommen...wieso habt ihr das denn bisher so gemacht?
normalerweise hat die tochter ansprüche auf sozialleistungen, wenn sie keiner arbeit nachgeht oder nachgehen kann.
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ja, ich habs erstmal verschoben, weil du als titel geschrieben hast (anspruch auf alg 1) und da haben wir ein anderes forum (ALG 1 Forum) für:D
dann hab ich mir den sachverhalt durchgelesen und wieder verschoben...jetzt bleibt er aber hier stehen;)
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theoretisch schon, ich würde auch meinen, dass ihr gerade so bedürftig seid, auch gerade wegen des kindes. ich würde an eurer stelle einfach mal zum amt gehen und nachfragen.
eine andere möglichkeit wäre hier aber, wohngeld zu beantragen, so dass ihr bei der miete entlastet seid, damit würde sich auch hartz iv erledigen;)
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hmm...ich würde nicht sagen, dass ihr bei diesem einkommen bedürftig seid, zumindest wenn es um hartz iv geht.
ich würde mal versuchen, wohngeld zu beantragen.
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dann müsstest du doch zumindest den verminderten betrag für die bedarfsgemeinschaft bekommen. das amt kann doch nicht davon ausgehen, dass deine freundin für euch beide das geld bezieht.
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das liegt daran, dass bei minderjährigen kindern das kindergeld den kindern voll als einkommen angerechnet wird. bei volljährigen kindern wird das kindergeld den eltern als einkommen angerechnet und senkt den regelsatz.
es ist also (rechnerisch) nicht möglich, den vorteil aus kindergeld+hartz iv zu haben, da das kindergeld immer auf die regelleistungen aus hartz iv angerechnet wird.
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warum willst du denn jetzt noch hartz iv beantragen, wenn du eh bei deinen eltern wohnst? bedürftig bist du ja nicht wirklich, wenn du noch bei deinen eltern wohnst, auf die paar monate kommt es ja nicht an;)
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soweit ich weiß, müssen deine eltern für dich aufkommen, so lange du noch keine ausbildung hast. du solltest auf jeden fall mal zum arbeitsamt gehen und nach leistungen zu hartz iv fragen, diese werden möglicherweise als vorausleistungen gewährt und später von den eltern wiedergeholt.
am besten wäre es aber natürlich, sich um einen job zu bemühen, wenn nichts anderes mehr geht.
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pauschal kann man wohl nicht wirklich sagen, was einem zusteht. ich würde mich in ihrem fall an z.b. die gesetzliche rentenversicherung, krankenversicherung, jugendamt, arbeitsamt (arge) etc. wenden.
ich denke auch, dass das versorgungsamt ein paar hilfreiche tipps geben kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Teilhabe_(Behinderte_Menschen)
vielleicht hilft das ja schon ein wenig. besonders der punkt "Leistungen zur Teilhabe" mit seinen unterthemen und verweisen auf die gesetze könnte interessant sein.tut mir leid, dass ich nicht anderweitig helfen kann.
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ich wüsste nicht, was gegen einen umzug sprechen würde. nach deinen schilderungen handelt es sich ja schon um beeinträchtigung für deine gesundheit etc.
sofern die neue wohnung ebenfalls angemessen ist, dürfte nichts dagegen sprechen.
auch kannst du nachweisen, dass es gefährlich ist, da ja das ordnungsamt seine tätigkeit dokumentiert.
im besten fall würde die arge sogar die kosten für den umzug übernehmen, schließlich ziehst du ja nicht wirklich "freiwillig" aus;)
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ja, die witwenrente wird voll auf die leistungen angerechnet.
handelt es sich denn in ihrem fall um witwenrente oder hinterbliebenenrente? die hinterbliebenenrente wird im gegensatz zur witwenrente nämlich nicht voll angerechnet.
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der anspruch auf hartz iv verwirkt nicht, weil man selbständig war...er ist für bedürftige menschen gedacht. so wie du deinen fall geschildert hast, bist du bedürftig...also nichts wie zum amt und denen deine geschichte vortragen und hartz iv beantragen.
euer fall mit der wohnung wird wohl auf eine bedarfsgemeinschaft hinauslaufen:
https://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft/eure regelbeträge kannst du hier nachlesen, diese haben sich zum 01.07.2008 erhöht:
https://www.hartziv.org/regelsatz/ -
es sind 150 € pro lebensjahr, allerdings mindestens 3.100 €. hinzu kommen die 750 € für notwendige anschaffungen.
die 3.100 € wären z.b. der freibetrag für die aktienfonds.
als substanzwert würde ich den aktuellen kurs zum zeitpunkt der antragstellung ansehen.
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naja, deine mutter hat ne "relativ hohe" rente, ich glaube nicht, dass etwas rumkommen sollte, was den zuschuss betrifft.
geld für eine kaution scheint auch eher aussichtslos, da wie gesagt einkommen vorhanden ist. dein vater hat auch einen hohen lohn, was euch nicht wirklich "hilfebedürftig" im sinne des sgb macht.
um auf nummer sicher zu gehen, solltet ihr bei der arge nachfragen
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https://www.hartziv.org/wer-hat-anspruch/
wenn du ja wieder in deutschland lebst, hast du wieder anspruch;)
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davon kannst du ausgehen, schließlich soll ja die weiterbildungsmaßnahme dazu dienen, am berufsleben wieder teilzunehmen und steigert somit deine chancen der wiedereingliederung.
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vom prinzip her müssen deine eltern dich unterstützen...ist dies denn nicht möglich?
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wenn du aber mit dem fsj durch bist, was hast du denn anschließend vor? arbeiten, ausbildung oder studium?
ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn du in einer anderen stadt wohnst, das amt dich wieder zurück schickt. deine eltern schulden dir zwar unterhalt, wenn du in der ausbildung bist, können dies aber nicht zahlen, weil sie hartz iv erhalten...da muss das amt einspringen.
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beziehen sie selbst hartz iv leistungen und bilden mit ihrer frau eine bedarfsgemsinschaft?
welche brgründung wurde genannt, dass die leistungen an die frau eingestellt werden?
das meister-bafög wird nur teils al zuschuss und teils als darlehen gewährt...das darlehen darf nicht mit angerechnet werden, weil es kein einkommen ist.
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das ausziehen kann dir ja keiner verbieten, die frage ist nur, wie willst du einen eigenen hausstand finanzieren?
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Einkommen findest du hier:
https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-einkommen/
https://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen/Vermögen hier:
https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen/Unterkunft hier:
https://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung/ -
WICHTIG: Es würde Sinn machen, das Thema vernünftig zu benennen. Eine Überschrift wie "Anspruch???" ist völlig schwachsinnig und müllt das Forum unnötig zu! Ich wollte Dein Thema erst löschen, bevor ich mich dann entschlossen habe, die Überschrift zu ändern!
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hast du denn schon eine ausbildung abgeschlossen oder warum willst du eine zweite anfangen?deine eltern sind dir bei der ausbildung (sofern es sich um die erste handelt) zum unterhalt verpflichtet...so dass du um das vorausleistungsverfahren nicht drum herum kommst, wenn denn der anspruch gegeben ist;)
BAB wäre auch noch eine möglichkeit.
p.s. wie alt bist du überhaupt?:D