Beiträge von ExStudi

    In meinem Fall stehen sie sehr wesentlich mit dem Vermögen im Zusammenhang. Ich habe einen Teil des Bafögs über die Jahre zur Seite gelegt, da dieser ja zurückzuzahlen ist und mit der Zeit bin ich damit über die Grenze gekommen...

    Und ich kann ja nicht gezwungen werden, auf dem Geld sitzen zu bleiben. Man könnte sich vor Antragsstellung ja theoretisch nen neuen Fernseher, Herd und sonst was kaufen, so dass mal eben 2000€ weg sind und man unterhalb der Grenze landen würde.

    Aber gut, das hilft mir nun leider auch nicht weiter.

    Vielen Dank für deine Antwort :)

    Hallo,

    ich habe gerade mein Studium beendet und würde für die Übergangszeit gerne ALG2 beantragen. Durch das Studium habe ich sowohl BaföG Schulden als auch einen Studienkredit (zum Bezahlen der Studiengebühren) aufgenommen.

    Um ALG2 beziehen du dürfen, darf ich max. 3.600€ an Eigenkapital besitzen. Diese 3.600€ überschreite ich jedoch und da es sich um festangelegtes Geld handelt, kann ich es nicht kurzfristig ausgeben oder ähnliches. Meine Frage ist nun, ob sich sich meine Schulden auf mein "Vermögen" anrechnen lässt, damit ich doch berechtigt bin, ALG2 zu beziehen.

    Vielen Dank im Voraus!